18-04-2010, 11:48
Ein Gerichtsantrag ist keine emotionale Belastung, wenn man ihn als amtlichen Nachweis betrachtet, den Kontakt zum Kind zu bekommen. Man schreibt einen Antrag und setzt sich ein Stündchen in das Sitzungszimmer, mehr ist das nicht.
Nur wer dann immer weiter klagt und das mit der Hoffnung verbindet, dadurch wirklich Umgang zu bekommen, gerät ist eine emotional sehr belastende Spirale.
Nur wer dann immer weiter klagt und das mit der Hoffnung verbindet, dadurch wirklich Umgang zu bekommen, gerät ist eine emotional sehr belastende Spirale.