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BGH glaubt, nach neuem Unterhaltsrecht zu urteilen
#1
http://www.focus.de/finanzen/recht/unter...96186.html

BGH, Aktenzeichen XII ZR 107/06

Erste Frau geht fast leer aus

Zum ersten Mal hat der Bundesgerichtshof auf Grundlage des neuen Unterhaltsrechts entschieden: Für 16 Jahre Ehe und vier Kinder gibt es nur ein Jahr Unterhalt. (...)


Ein Fall, der allerdings das Gegenteil von dem aussagt über das, was die Überschrift suggeriert. Nur das jüngste Kind ist gemeinsam und das ist schon volljährig, die Frau arbeitet und hat ausserdem Prozessbetrug begangen, weil sie Einkünfte verschwieg. Trotzdem schustert ihr der BGH großzügig ein weiteres Jahr Unterhalt zu. Der Unterhaltsstecker gehört sofort aus der Wand gefetzt, alles andere ist Schwachsinn.
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