Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Zwangsvollstreckung wegen Unterschulden
#9
egal wie die Antwort per PN aussieht - effektiv lautet sie "nein", da die Pfändung direkt beim Arbeitgeber landen wird.
Effektiv nicht pfändbar ist eigentlich nur das, was keiner weiß. Also der Sparstrumpf unter dem Kopfkissen. Der Goldbarren im Bankschließfach oder der Picasso, der als Leihgabe im Louvre hängt...
Meinen beinahe-"Porsche" in der Garage können sie auch nicht pfänden, weil er bankfinanziert ist. Und das ärgert die Austrägerin meiner Kinder aber sowas von... Cool

Der Arbeitgeber bereinigt Dein Netto nach ZPO (irgendwo bei § 850) und rechnet aus, was er abführen muss. Bei der Darstellung kommt wenn überhaupt der 850d in Betracht, wenn er denn greift - das versuche ich gerade auch herauszufinden und erhalte ebenfalls keine wirklich greifbaren / nachvollziehbaren Antworten.
Sollte ich was erfahren wie es WIRKLICH läuft, also aus der Praxis für die Praxis, dann poste ich es hier öffentlich.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Zwangsvollstreckung wegen Unterschulden - von blue - 18-03-2010, 11:29
RE: Zwangsvollstreckung wegen Unterschulden - von blue - 18-03-2010, 22:10
RE: Zwangsvollstreckung wegen Unterschulden - von Exilierter - 19-03-2010, 09:53
RE: Zwangsvollstreckung wegen Unterschulden - von vorsichtiger - 19-03-2010, 13:47
RE: Zwangsvollstreckung wegen Unterschulden - von Exilierter - 19-03-2010, 13:57
RE: Zwangsvollstreckung wegen Unterschulden - von blue - 19-03-2010, 14:45

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste