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Zwangsvollstreckung wegen Unterschulden
#5
Hallöle, Tongue

meine unmassgebliche Meinung ist um den Stress mit dem Arbeitgeber zu vermeiden: mit dem Gerichtsvollstrecker reden, Situation erklären = Ratenzahlung auf bis zu 6 Monate.Er kann sich drauf einlassen, soviel Verhandlungsspielraum hat er.Problem ist aber , du musst den normalen Unterhalt trotzdem weiterzahlen und rauschst damit schon unter deinen eigenen Selbstbehalt.

Auch wenn ich dich durchaus verstehe wenn du sagst: Kein Umgang, kein Unterhalt,ist es vielleicht besser drüber nachzudenken wie es weitergeht mit all den Pflichten für dich,dem sehr wenig eigenes Recht gegenübersteht.
Die Spirale nach unten dreht sich ganz langsam, die monetäre meine ich.

Verbraucherinsolvenz macht keinen Sinn für 1000.- € wenn, dann muss es richtig knallen. Smile

Und die möglichkeiten den KU nach unten zu drücken sind sehr, sehr, sehr gering.

Ja ja,Sie holen uns alle....die bösen Buben aus der Rechtsverbieg -beug und Verdrehanstalt....

Der Köter (auch unter Verdacht wie immer) Big Grin
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
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RE: Zwangsvollstreckung wegen Unterschulden - von blue - 18-03-2010, 11:29
RE: Zwangsvollstreckung wegen Unterschulden - von Toter Hund - 18-03-2010, 12:16
RE: Zwangsvollstreckung wegen Unterschulden - von blue - 18-03-2010, 22:10
RE: Zwangsvollstreckung wegen Unterschulden - von Exilierter - 19-03-2010, 09:53
RE: Zwangsvollstreckung wegen Unterschulden - von Exilierter - 19-03-2010, 13:57
RE: Zwangsvollstreckung wegen Unterschulden - von blue - 19-03-2010, 14:45

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