Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BVerfG 1 BvR 2236/09: Zurechnung fiktiver Einkünfte schränkt Handlungsfreiheit ein
#1
Urteil vom 15. Februar 2010

Und wieder einmal hat sich der Gang nach Karlsruhe gelohnt.

"Der angefochtene Beschluss verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf wirtschaftliche Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG. Die Zurechnung eines fiktiven Einkommens, welches unter Wahrung des Selbstbehalts des Beschwerdeführers in Höhe von 900 € die Zahlung des berechneten Kindesunterhalts in Höhe von zuletzt 378 € im Monat ermöglichen würde, führt zu einer unverhältnismäßigen Belastung des Beschwerdeführers. Für die Annahme, der Beschwerdeführer sei in der Lage, ein Einkommen in entsprechender Höhe zu erzielen, fehlt es an einer tragfähigen Begründung. ...

Grundvoraussetzung eines jeden Unterhaltsanspruchs bleibt dennoch die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Überschreitet der ausgeurteilte Unterhalt die Grenze des Zumutbaren, ist die Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Verpflichteten im finanziellen Bereich als Folge der Unterhaltsansprüche des Bedürftigen nicht mehr Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann vor dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG nicht bestehen.

Die Feststellung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, der Beschwerdeführer habe nicht ausreichend substantiiert dargetan, an einer Ausweitung seiner Tätigkeit krankheitsbedingt gehindert zu sein, verbunden mit der Annahme, ihm sei bei einer Erweiterung seiner Tätigkeit die Erwirtschaftung eines Einkommens möglich, mit dem er unter Wahrung seines Selbstbehalts den errechneten Kindesunterhalt leisten könne, hält diesen Maßstäben nicht stand."
http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...23609.html
http://www.anwalt.de/rechtstipps/fiktive...12106.html
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Zitieren
#2
Das BVerfG hat nicht viel ausgesagt. Die Hauptrüge der BVerfG-Richter an die Adresse des OLG war, dass das OLG davon ausgegangen ist, der Pflichtige wäre gesundheitlich in der Lage, voll und und viel zu arbeiten, es jedoch gleichzeitig ablehnte, das medizinische Gutachten erstellen zu lassen, mit dem das auch bewiesen werden hätte können (oder das Gegenteil davon).

Der Grund liegt auf der Hand: Der Mann kann sowieso nie zahlen, weder Unterhalt noch Gerichtskosten. Die Gutachtenkosten wären am Staat hängengeblieben. Den Richtern ging es nur darum, ihn schnell in Schulden hineinzuklagen, um ihm sein Haus wegzupfänden. Eine sattsam bekannte richterliche Vernichtungmethode, mit der Menschen vertrieben und versklavt werden.

Der zweite Teil der BVerfG-Begründung entspricht fast wortwörtlich einer Reihe von OLG-Urteilen, in denen ein bisschen hin und hergerechnet wird, um theoretisch erziehlbare Einkünfte abzuschätzen. Dieser Urteilsteil war abzusehen und beweist grosse Inkompetenz der Richter des OLG Brandenburg. Vielleicht wussten sie es und haben es trotzdem probiert, was der Pflichtige mit dem Gang zum BVerfG aber nicht mit sich machen liess. Haben sie ihm bzw. seiner Anwältin Heike Hase wohl nicht zugetraut.

Wie die Gerichte auf einen Kindesunterhalt von 378 EUR kommen, hätte mich interessiert. Die Halbwaisenrente ist Einkommen des Kindes und mindert auch den Barunterhaltsbedarf. Zum Zeitpunkt des ersten Urteils betrug der Mindestunterhalt in dieser Altersstufe 322 EUR. Ohne Anrechnung von Kindergeld und Halbwaisenrente. Sieht so aus, wie die AG/OLG-Gerichte ihn nicht nur beim Grund, sondern auch bei der Höhe des Unterhalt anschmieren wollten.
Zitieren
#3
Brandopfer soll für Unterhalt schuften

Zitat:Der Gang zum Bundesverfassungsgericht kann sich auch in einem scheinbar alltäglichen Fall lohnen. Diese Erfahrung machte jetzt die Brandenburger Rechtsanwältin Heike Hase. Sie vertritt einen 52 Jahre alten, durch einen Berufsunfall schwer geschädigten Mann, den das brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) zur Zahlung von Unterhalt für seinen zwölf Jahre alten Sohn verpflichten wollte. Die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe sehen in der OLG-Entscheidung eine Grundrechtsverletzung.

Wiedereinmal wird ein Knebelurteil vom BVG ausgehebelt. Unfassbar, was da bei den OLG´s "richtet". Ich würde das nicht nur als Grundgesetzverletzung sondern als Menschenrechtsverletzung sehen.
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  BVerfG 1 BvR 125/06: Fiktive Einkünfte verfassungswidrig p__ 1 5.395 22-08-2008, 12:15
Letzter Beitrag: borni

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste