11-03-2010, 11:10
(11-03-2010, 11:05)Tee-Rak schrieb: also wenn man dann den Service der Botschaft in Ansprucht nehmen kann, spart man sich schon den Weg in die alte Heimat.
Also die Botschaft zahlt Dir nicht den Rückflug, nur weil Du die EV abgegeben hast. Das Rückflugticket wird nur dann bezahlt, wenn Du in Abschiebehaft im Ausland sitzt, wegen eines Vergehens, z.B. abgelaufenes Visa und erwischt... Dann wirst Du natürlich von der deutschen Botschaft betreut. Deutsche Gefängnisinsassene werden von der Rechtsabteilung betreut. Wie intensiv entzieht sich meiner Kenntnis.