28-09-2012, 19:18
Beschneidung bleibt erlaubt.
http://www.bmj.de/DE/Service/Newsletterv...2_001.html
Daraus:
Die Erziehung liegt primär in der Verantwortung der Eltern. Dazu gehört auch, dass sie sämtliche Fragen, die ihre Kinder betreffen, entscheiden können – auch eine Beschneidung des Jungen nach Regeln der ärztlichen Kunst.
(Hervorhebung durch mich)
Konsequenterweise müßte eine Beschneidung nach "NICHT-ärztlicher-KUNST" mit ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden.
Mal sehen....
http://www.bmj.de/DE/Service/Newsletterv...2_001.html
Daraus:
Die Erziehung liegt primär in der Verantwortung der Eltern. Dazu gehört auch, dass sie sämtliche Fragen, die ihre Kinder betreffen, entscheiden können – auch eine Beschneidung des Jungen nach Regeln der ärztlichen Kunst.
(Hervorhebung durch mich)
Konsequenterweise müßte eine Beschneidung nach "NICHT-ärztlicher-KUNST" mit ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden.
Mal sehen....