17-02-2010, 19:15
(17-02-2010, 19:08)MitGlied schrieb: Genau dafür ist der Anwalt da, er hat bestimmte Möglichkeiten, die du als Gesetzesbrecher evtl. nicht mehr hast. Er darf zum Beispiel in deinem Auftrag Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen.
Eben. Und wer Akteneinsicht nehmen kann, kann auch sicherlich prüfen, ob etwas vorliegt.
Ist für mich auch schwer vorstellbar, dass die dem Anwalt die Auskunft verweigern und dann "Überraschung, hier ist der Haftbefehl" bei der Einreise rufen.
Gruß ali mente
Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.