09-02-2010, 09:33
(09-02-2010, 05:09)Master Chief schrieb: Funktioniert aber natürlich nur in eine Richtung: Schwiegereltern -> Ex-Schwiegersohn.Nein, umgekehrt auch.
So hat ein Mann z. B. für erbrachte Arbeitsleitungen am Haus des ehemaligen Schwiegervaters Anspruch auf Ersatz wegen ungerechtfertigter Bereicherung.
http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5396
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.