09-10-2008, 11:18
Vor dem fatalen BGH-Urteil gab es auch Gerichte, die sich stärker an die Vorgaben der Unterhaltsrechtsreform gehalten haben, z.B. das OLG Düsseldorf - Beschluss vom 19.03.2008 (II-4 WF 41/08):
"Nur dann, wenn die Berechtigte im konkreten Fall substantiiert darlegt, dass die konkrete Betreuungssituation oder eine besondere Betreuungsbedürftigkeit des Kindes eine vollschichtige Erwerbstätigkeit nicht zulassen, ist ein über das 3. Lebensjahr des Kindes hinausgehender Betreuungsunterhalt möglich." Kommentare: http://www.rechtsportal.de/familienrecht...0-bgb.html
Leider kann man diese Entscheidungen und "Literaturmeinungen" nach der Zerschlagung durch den BGH zum Altpapier geben. Eine Ministerin, die die erklärten Ziele der Unterhaltsrechtsreform auf so krasse Weise durch die Gerichte konterkariert sieht, müsste eigentlich sofort reagieren und nachbessern. Dass sie still sitzt und sich bloss die Hände reibt, sagt sehr viel aus über die wahren Intentionen dieser Figur und der Figuren, die hinter ihr stehen.
"Nur dann, wenn die Berechtigte im konkreten Fall substantiiert darlegt, dass die konkrete Betreuungssituation oder eine besondere Betreuungsbedürftigkeit des Kindes eine vollschichtige Erwerbstätigkeit nicht zulassen, ist ein über das 3. Lebensjahr des Kindes hinausgehender Betreuungsunterhalt möglich." Kommentare: http://www.rechtsportal.de/familienrecht...0-bgb.html
Leider kann man diese Entscheidungen und "Literaturmeinungen" nach der Zerschlagung durch den BGH zum Altpapier geben. Eine Ministerin, die die erklärten Ziele der Unterhaltsrechtsreform auf so krasse Weise durch die Gerichte konterkariert sieht, müsste eigentlich sofort reagieren und nachbessern. Dass sie still sitzt und sich bloss die Hände reibt, sagt sehr viel aus über die wahren Intentionen dieser Figur und der Figuren, die hinter ihr stehen.