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OLG Hamm 9 UF 132/05: Mutter hat mit Zwillingen Sex - der Nächstbeste hat zu zahlen
#4
Wieso "reingelegt"?

(05-12-2008, 21:13)V-Man schrieb: Wenn sich nun keiner von beiden zu seiner Vaterschaft bekennt, kann rechtlich eigentlich keine Unterhaltsverpflichtung festgelegt werden.
Eben, aber "in dubio pro reo" gilt hier wohl nicht. Die Vaterschaft wurde nicht wissenschaftlich festgestellt, sondern "im Namen des Volkes" einfach bestimmt.
Nach meinem Rechtsempfinden sollte die Unterhaltsverpflichtung auf beide Brüder 50:50 aufgeteilt werden. Dann hat das Kind eben zwei Väter.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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RE: OLG Hamm 9 UF 132/05: Mutter hat mit Zwillingen Sex - der Nächstbeste hat zu zahlen - von borni - 05-12-2008, 22:34
Habemus Papam - von Gast1 - 06-12-2008, 01:52

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