Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Betreuung von Kleinkindern und Unterhalt
#1
Das statistische Bundesamt veröffentlichte Zahlen zur staatlichen Kinderbetreuung von Kindern unter drei: https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/...ID=1025178

Am 1. März 2009 lag die Betreuungsquote, das heißt der Anteil der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuung an allen Kindern dieser Altersgruppe, in mehr als jeder zweiten kreisfreien Stadt (12 von 22) und in annähernd jedem dritten Landkreis (19 von 64) im Osten Deutschlands, bei mindestens 50 Prozent. In Sachsen-Anhalt weisen sogar alle Landkreise und kreisfreien Städte eine Betreuungsquote von mindestens 50 Prozent auf.

Die Kinder werden also in vielen Regionen schon vor dem dritten Lebensjahr in Betreuungseinrichtungen abgegeben. Unterhaltsrechtlich hat das folgende Konsequenzen: Der BGH hat Betreuungskosten seit einigen Monaten als Mehrbedarf deklariert. Wenn die Mutter nicht arbeitet, hat der Vater diese Kosten ganz allein zu tragen. Sie muss auch nicht arbeiten, denn obwohl sie das Kind problemlos abgeben kann, ist sie zu genau 0,0 Stunden Erwerbsarbeit pro Woche angehalten, stattdessen darf sie 100% ihres Bedarfs vom Vater als Betreuungsunterhalt fordern.

Arbeitet sie freiwillig, so ist das überobligatorisch und 50% ihres Einkommens sind nicht unterhaltsrelevant. Sie hat dann Anspruch auf:
  • Ihr überobligatorisches Einkommen
  • Betreuungsunterhalt
  • Anteilige oder komplette Betreuungskostenübernahme als Mehrbedarf
  • Kindesunterhalt
  • Kindergeld
Neben dem erarbeiteten Einkommen wurde alle vier Posten innerhalb der letzten Monate verlängert, neugeschaffen oder erhöht. Der Spielautomat zeigt viermal die Goldmünze. Sogar nach deutschen Maßstäben ist das ein bisher einzigartiges Zusammentreffen. Die Betreuungsquoten steigen, wodurch sich das immer wieder geäusserte einzige Argument für Betreuungsunterhalt (nicht arbeiten können weil das Kind betreut werden muss) in Rauch aufgelöst hat.
Zitieren
#2
Jackpot!
Live or Die...Make Your Choice
Zitieren
#3
meines Wissens ist die Betreuung im Kindergarten usw. abhängig vom Einkommen der Eltern. Verdient also Mutti nichts, zahlt sie auch nichts - zumindestens in Brandenburg. http://www.pnn.de/potsdam/182071/

Lediglich das Essen muss gezahlt werden.

Mich betrifft es zum Glück nicht, aber wenn "Mutti" auch noch die Essenskosten von mir haben wollte, obwohl die sie dann ja in genau dem Moment wo das Kind weg ist einspart, würde ich ihr mal den Haken zeigen
Zitieren
#4
(25-01-2010, 18:01)Ralf G. schrieb: meines Wissens ist die Betreuung im Kindergarten usw. abhängig vom Einkommen der Eltern. Verdient also Mutti nichts, zahlt sie auch nichts - zumindestens in Brandenburg.

Seit sich rum gesprochen hat, dass auch der reiche Papa zur Kasse gebeten werden kann, gehen die KiGä immer mehr dazu über, das Einkommen beider Eltern zugrunde zu legen.
Zitieren
#5
hätte zu diesem thema eine frage:
wir sind ja nun verheiratet, muss unseren sohn demnächst für den kindergarten anmelden (bei uns kann er dort erst hin wenn er 3 jahre alt ist, wohnen in einem kaff...), wie sieht es dann mit den kosten aus? wird dann automatisch unser gesamteinkommen zur berechnung herangezogen? oder trotzdem nur von mir (mutter)?
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Zitieren
#6
Die Frage kann dir nur der Kindergartenträger beantworten, denn das ist unterschiedlich. Bei uns spielt das Einkommen der Eltern zum Beispiel keine Rolle, die Kindergartengebühren richten sich nach der Anzahl der Kinder, die in der Familie sind. Je mehr, desto billiger pro Kind.
Zitieren
#7
Ja, genau so ist. Meine Ex bringt jeden Tag beide Kinder in den Kindergarten und geht selbst nicht arbeiten bzw. nur ganz wenige Stunden pro Woche. So hat sie doch einen angenehmen Tag und kann sich um sich kuemmern. Meine Ex zahlt pro Kind 40 Euro Verpflegung pro Monat.

Ich kann nicht erkennen, wo sie einen Stressfaktor hat. Bringt die Kinder morgens um 08.00 Uhr in den Kindergarten und holt sie um 15.30 Uhr wieder ab. In der Zwischenzeit arbeitet sie sicher schwer im Haushalt und die Wohnung muesste wie geleckt aussehen ...

2 Kinder zu versorgen und arbeiten zu gehen ist doch kein Problem. Ein Mann wuerde das voellig locker packen. Eine Halbtagshaushalthilfe und schoen waere alles geregelt. Das ist sogar deutlich billiger als Unterhalt zu zahlen. Die Schlauen besorgen sich ein AuPair-Maedchen ... guenstiger gehts dann wirklich nicht mehr.

Wieso kommen Exfrauen nicht auf diese Idee?
Zitieren
#8
(28-01-2010, 17:52)Exilierter schrieb: Wieso kommen Exfrauen nicht auf diese Idee?
Warum verschwinden Exen ins Frauenhaus und fordern danach Unterhalt ein ? Offensichtlich gehts hier nicht darum, die Kinder zu erziehen oder ihnen stabile Verhältnisse zu bieten - es geht um die Knete. Und die kann frau mit AuPair-Mädchen oder Ganztags-Kindergarten nicht verdienen. Big Grin
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#9
(28-01-2010, 17:52)Exilierter schrieb: Wieso kommen Exfrauen nicht auf diese Idee?
Zu wenig AuPair-Jungs?
Zitieren
#10
Betreuungsunterhalt kassieren, weil Mama betreut, und gleichzeitig die kompletten Fremdbetreuungskosten an den Vater durchzureichen, weil Mama nicht betreut, ist sicher ein einmaliges "Meisterstück" im Famlienrecht. Aus 2 Zuständen, wird jeweils ein autonomer Anspruch gebastelt, die sich nicht gegenseitig aufheben, selbst wenn sie sich komplett widersprechen. Das ist so dermaßen krank, daß glaubt im Ausland niemand.
Zitieren
#11
(29-01-2010, 22:46)lordsofmidnight schrieb: .... Das ist so dermaßen krank, daß glaubt im Ausland niemand.
Träum weiter. Deutsche Rechtsprechung ist ein Exportschlager!
Zitieren
#12
(29-01-2010, 22:46)lordsofmidnight schrieb: Betreuungsunterhalt kassieren, weil Mama betreut, und gleichzeitig die kompletten Fremdbetreuungskosten an den Vater durchzureichen, weil Mama nicht betreut, ist sicher ein einmaliges "Meisterstück" im Familienrecht.

Das ist zwar Tatsache, nur war Justizia so schlau, die KiTa-Kosten auf beide Erziehungsberechtigte hälftig aufzuteilen, damit es noch gerechter wird und frau sich damit in ihren eigenen Urteilen von vor einem Jahr widersprechen konnte.
Nur wer zu wenig verdient (also alle Mütter), muß nicht zahlen und der, der mehr verdient (alle Väter) muß alles zahlen.

Frau ist speziell bei dieser "Gesetzesinitiative" der unabhängigen Justiz in Deutschland von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Und das mit voller Absicht, weil zur gleichen Zeit von Frau die Kinderarmut bei Alleinerziehenden propagiert worden ist.

Tarnen, tricksen, täuschen - djb, BGH und BVerfG machen Politik im Sinne einer bestimmten Gruppe und scheinen Tacitus' Sprichwort über die verkommensten Staaten entsprechen zu wollen.

Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
Zitieren
#13
(28-01-2010, 17:29)p schrieb: Die Frage kann dir nur der Kindergartenträger beantworten, denn das ist unterschiedlich. Bei uns spielt das Einkommen der Eltern zum Beispiel keine Rolle, die Kindergartengebühren richten sich nach der Anzahl der Kinder, die in der Familie sind. Je mehr, desto billiger pro Kind.
danke für die antwort.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste