29-03-2011, 10:00
ALG-2-Empfänger müssen jedoch auf VKH verzichten. Das OLG Brandenburg (Az. 9 WF 47/11) meint, man könne bei ihnen fiktives Einkommen hinzurechnen.
Anderenfalls könnte sich die Allgemeinheit nicht gegen arbeitsscheue Antragsteller wehren.
http://www.lto.de/de/plain/jurion/rechts...1acef74236
Anderenfalls könnte sich die Allgemeinheit nicht gegen arbeitsscheue Antragsteller wehren.
http://www.lto.de/de/plain/jurion/rechts...1acef74236
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.