28-03-2011, 17:10
Heute erhielt ich eine Antwort.
Sehr geehrter Herr blue,
vielen Dank für das aufmerksame Lesen der Pressemitteilung und Ihre Anfrage. Die Pressemitteilung ist an Journalisten gerichtet, die den juristisch zutreffenden Begriff "Umgangsrecht" oft nicht sofort einordnen können.
Aus diesem Grund wurde in der Pressemitteilung der umgangssprachliche Begriff "Besuchsrecht" verwendet, um die Pressemitteilung für Journalisten verständlicher zu machen. Hiermit sollte keine negative Bewertung des Elternrechts "Umgang" verbunden werden.
Also anders ausgedrückt: Nicht korrekt informieren, sondern absichtlich falsch, weil das weniger gebildete Pressevolk sowieso nicht recherchiert.
Sehr geehrter Herr blue,
vielen Dank für das aufmerksame Lesen der Pressemitteilung und Ihre Anfrage. Die Pressemitteilung ist an Journalisten gerichtet, die den juristisch zutreffenden Begriff "Umgangsrecht" oft nicht sofort einordnen können.
Aus diesem Grund wurde in der Pressemitteilung der umgangssprachliche Begriff "Besuchsrecht" verwendet, um die Pressemitteilung für Journalisten verständlicher zu machen. Hiermit sollte keine negative Bewertung des Elternrechts "Umgang" verbunden werden.
Also anders ausgedrückt: Nicht korrekt informieren, sondern absichtlich falsch, weil das weniger gebildete Pressevolk sowieso nicht recherchiert.