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Familienrecht international umsetzen
#1
Weltoffenheit zeigt sich nicht nur in Einstellungen, sondern auch und gerade in Lebensentwürfen. Mehr als jeder zehnte Deutsche heiratet heute ausländische Staatsangehörige. Deutsche Ehepaare ziehen ins Ausland, ausländische Eheleute wohnen bei uns. Bei allen Ehen mit Auslandsberührung stellt sich die Frage, welche rechtlichen Regeln gelten sollen.

Jetzt bringen wir mit Frankreich einen gemeinsamen Wahlgüterstand auf den Weg, der für Eheleute eine attraktive Wahlmöglichkeit bietet. Beim Güterstand geht es darum, wie sich die Ehe rechtlich auf das Vermögen auswirkt.

Trotz der Anlehnung an die Zugewinngemeinschaft gibt es beim Wahlgüterstand eine Reihe französisch geprägter Besonderheiten. So werden etwa Schmerzensgeld und zufällige Wertsteigerungen von Immobilien (z.B. durch Erklärung zu Bauland) nicht im Zugewinnausgleich berücksichtigt.


Mehr http://femokratieblog.wgvdl.com/familien...n/01-2010/
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#2
ChrisTine, das ist nichts gegen das, was in Australien auf den Weg gebracht wurde.
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#3
(14-01-2010, 05:19)Mus Lim schrieb: ChrisTine, das ist nichts gegen das, was in Australien auf den Weg gebracht wurde.
Und was wurde in Australien auf den Weg gebracht ?
https://t.me/GenderFukc
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#4
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=2556
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#5
Vor allem ist der Kindesunterhalt in Frankreich von der Steuer abzugsfähig, was das zu versteuernde Einkommen des Zahlesels verringert.
Ansonsten ist die Steuerlast allgemein in Frankreich geringer als in Deutschland.
Nur wohnen ist grenznah ein Problem, weil die Wohnungen schweineteuer sind.
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