30-12-2009, 17:05
Schwerbehinderte können das ganze Leben lang Unterhalt verlangen. Aber das ist hier nicht die Frage, wichtig ist zunächst einmal, dass sich jegliche Berechnung mit dem 18. Geburtstag schon deswegen ändert, weil die Mutter ebenso unterhaltspflichtig wird. Dieser grundsätzlichen Änderung muss Rechnung getragen werden, alles andere kommt später.
Bei Behinderten läuft das alles anders. Da gibt es Möglichkeiten, steuerlich etwas abzusetzen, meistens werden andere Selbstbehalte zugestanden, man hat es immer mit übertragenen Ansprüchen zu tun, die Berechnung ist anders.
Bei Behinderten läuft das alles anders. Da gibt es Möglichkeiten, steuerlich etwas abzusetzen, meistens werden andere Selbstbehalte zugestanden, man hat es immer mit übertragenen Ansprüchen zu tun, die Berechnung ist anders.