30-12-2009, 15:06
Wäre der Titel befristet, stünde da sicher etwas davon auf dem Formular.
Ist auch eher unüblich, dass diese Titel befristet wurden. Damit ist eigentlich erstmal ein Fortbestehen der Forderung anzunehmen.
Die Frage ist, hat das Kind auch nach Erreichen der Volljährigkeit einen Unterhaltsanspruch oder nicht. Das kann ich an der Stelle nicht beantworten, weil die Umstände des Falles nicht bekannt sind. Die Schwerbehinderung hat erstmal gar nichts damit zu tun.
Von der Sache her geht es um die Erwerbsfähigkeit. Ist jemand schwerbehindert, hat das zunächst auch keine Aussagekraft über die Erwerbsfähigkeit.
Was macht er, der Sohn? Wo lebt er?
Versuche Angaben so zu formulieren, dass möglichst keine Rückschlüsse zu Deiner Person gezogen werden können...
Ist auch eher unüblich, dass diese Titel befristet wurden. Damit ist eigentlich erstmal ein Fortbestehen der Forderung anzunehmen.
Die Frage ist, hat das Kind auch nach Erreichen der Volljährigkeit einen Unterhaltsanspruch oder nicht. Das kann ich an der Stelle nicht beantworten, weil die Umstände des Falles nicht bekannt sind. Die Schwerbehinderung hat erstmal gar nichts damit zu tun.
Von der Sache her geht es um die Erwerbsfähigkeit. Ist jemand schwerbehindert, hat das zunächst auch keine Aussagekraft über die Erwerbsfähigkeit.
Was macht er, der Sohn? Wo lebt er?
Versuche Angaben so zu formulieren, dass möglichst keine Rückschlüsse zu Deiner Person gezogen werden können...
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Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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