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BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes
#38
(17-12-2009, 21:33)blue schrieb: Meine Rede seit 1860. Sie hat schon vorher bewiesen, dass sie für sich selbst aufkommen kann.

Das kann sie nun auch weiterhin!

Wenn die Pressemeldung wirklich das wiedergibt, was im Urteil steht, dann frage ich mich wieso der Fall überhaupt zur Revision am BGH zugelassen wurde. Die Mutter hat selbst auf ausdrücklichen Hinweis des Oberlandesgerichts nicht dargelegt, welche Gründe sie anführt, warum das Kind weiterhin von ihr betreut werden muss. Genau das ist aber eine feststehende Voraussetzung für weiteren Unterhalt.

Das ganze Urteil ist somit eine vollkommene Nullnummer. Jedes andere Urteil wäre ein offener Bruch der Gesetze gewesen und ob Hahnes Arroganz das überspielen kann, wage ich zu bezweifeln.
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RE: BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes - von p__ - 18-12-2009, 10:21

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