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BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes
#23
Die Entscheidung ist als Pressemitteilung jetzt da:

"Diesen Mindestbedarf kann die Klägerin ab Februar 2008 in voller Höhe durch zumutbare eigene Erwerbstätigkeit decken. ...
Ob die an MS erkrankte Klägerin aus gesundheitlichen Gründen erwerbsfähig ist oder ob sie einen Arbeitsplatz in ihrem erlernten Beruf als Archäologin finden kann, ist im Rahmen des Unterhaltsanspruchs wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes unerheblich, weil der Unterhaltsanspruch nach § 1615 l BGB ihre Lebensstellung nur wegen der notwendigen Kindesbetreuung sichern will. Einen Krankheitsunterhalt oder einen Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit, wie sie die §§ 1572 und 1573 BGB für den nachehelichen Unterhalt zusätzlich vorsehen, kennt § 1615 l BGB nicht."
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...59&Blank=1

Ihr habt alle daneben gelegen.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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RE: BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes - von borni - 17-12-2009, 13:56

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