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BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes
#11
Ein Mindestbedarf von 1.000,- macht schon einen Unterschied.

Mir wurden z.B. meine hohen Umgangskosten teilweise anerkannt, sodass mir von meinen ca. 8.000,- Brutto tatsächlich etwas mehr als 1.000,- blieben.
Meine Ex bekommt "nur" etwas über 750,- zuzügl. 520,- Alters-und Krankenvorsorgeunterhalt.
Sie kommt damit in Summe zwar auf 1.270,- aber eben "nur" auf 750,- Basisunterhalt.
Wenn jetzt der Mindestunterhalt angehoben würde, würden sie mir die 300,- Anrechnung auf 1.000,- € Umgangskosten sicher wieder weg nehmen und ihr geben, damit sie auch 1.000,- hat.
Ich müsste dann Erwerbs- Umgangs- und Justizkosten wieder alleine tragen.
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RE: BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes - von beppo - 15-12-2009, 09:13

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