30-09-2008, 12:25
Eine Ehefrau kann die Lebensversicherung ihres Mannes kündigen, wenn sie den Originalversicherungsschein vorlegen kann. Das hat nach Angaben der Zeitschrift «Finanztest» (September-Ausgabe) das Oberlandesgericht Bremen entschieden. Im konkreten Fall hatte die Frau dem Versicherer die Police vorgelegt, die Kapitallebensversicherung des Mannes gekündigt und sich den Rückkaufswert von 5.491,97 Euro auszahlen lassen. Aktenzeichen: OLG Bremen 3 U 45/07.
Deshalb wie in der Trennungsfaq im ersten Kapitel geraten: Seine Papiere sicher aufbewahren. Ausserhalb des Zugriffs von Madame. Auch schon, bevor sich eine Trennung ankündigt.
Deshalb wie in der Trennungsfaq im ersten Kapitel geraten: Seine Papiere sicher aufbewahren. Ausserhalb des Zugriffs von Madame. Auch schon, bevor sich eine Trennung ankündigt.