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Hilfe bei Umgang
#1
Hallo und guten Morgen.
Ich bräuchte mal euren Rat bzw. Mithilfe.
Zu den Eckpunkten und einer kurzen Vorgeschichte:
Ich habe einen Sohn, wohnt ca. 500 km weit weg. Sohn ist jetzt 16 und ein paar Monate. Bis vor einigen Monaten, genauer gesagt Voriges Jahr Mai, hat das mit dem Umgang halbwegs funktioniert, es fand teils brieflicher Kontakt, teils per Telefon und jährlich ein Besuch über einige Tage statt, welcher selbstverständlich von mir organisiert und bezahlt wurde. Sicher ist das nicht befriedlich.
Nun hat die KM einen neuen LG kennen gelernt, welcher im unteren sozialen Niveau angesiegelt ist. Es hatte sich ab diesem Zeitpunkt auch mit Anrufen, da ständig der „Neue“ im Hintergrund stand und dazwischen geblökt hat. Sie ist daraufhin zum JA, hat eine Einkommensüberprüfiung gemacht. Das JA sicherte mir im Vorfeld zu, das auf jedenfalls die Kosten des Umgangs berücksichtigt werden, im Nach hinein, weil es auf Mangelfall hinauslief, sollte dies mit der KM abgeklärt wurden. Das JA rechnete mir 210 € KU aus, besserte nochmals auf Wunsch der KM auf 220 € nach.
Der KM oder ihrem LG reichte das offensichtlich auch noch nicht, so das sie über einen Anwalt die jetzigen 295 € forderten. Es sei mal dahin gestellt, ob man es auf eine Klage ankommen lassen hätte, mit ungewissen Ausgang und definitiv einer Vergrößerung der finanziellen Sorgen. Der Anwalt ist ein bischen primitiv, sperrte mir meine Mailadresse und schickt mir meine Briefe zurück, als unbekannt. Gut auch eine Art von Kommunikation.
Fakt ist, ich bezahle die 295 €. Noch ca. 1 ½ Jahre. Weiterhin Fakt ist, die KM hat sich bisher noch nie an einem Vergleich gehalten, ob nun vom JA bzw. mir vorgeschlagen, Thema Kindesumgang/Unterhalt
Das JA bzw. der soziale Dienst wollen sich nun seit Monaten um Umgang kümmern. Es erfolgten mehrere Besuche bei der KM mit für mich Unbefriedigenden Ergebnis. Fakt ist, die KM „wünscht“ keinen Kindesumgang, bzw. über eine Finanzierung ist gar nicht zu reden.
Bei mir ist nichts mehr mit Finanzierung, da ich nun ca. 100 € unter dem Selbstbehalt lebe, noch obendrein einiges an Kreditverpflichtung zu erfüllen habe.
Jetzt wurde die KM zu einem Gespräch beim JA und einer Sozial- Pädagogin eingeladen. Nach über einen Monat der Hinhalte fand sie endlich eine Möglichkeit, in die ca. 10 km entfernte Stadt zu reisen. Gestern erhielt ich nun vom sozialen Dienst Post:
Folgender gekürzter Wortlaut:
xy wünscht zunächst brieflichen Kontakt mit Ihnen.
xy äußerte dazu folg. Wünsche: Er möchte gern etwas über ihr unmittelbares Alltagsleben erfahren. Dabei nannte Peter folgende Beispiele: Hobbies. Ihre Interessen…
Folgende Themen betitelte xy nicht interessant:
Das Thema Scheidung und Unterhalt
Ihre finanziellen Verhältnisse und damit verbundenen Schwierigkeiten.

Der Letzte Satz kommt mir daher wie Hohn vor:

xy möchte Sie ebenfalls besuchen. Er möchte dies aber von der brieflichen Kontaktabwicklung abhängig machen. Also nicht.

Kleines als Anmerkung meinerseits. Es erfolgte trotz Abbruch weiterhin von mir ein „spärlicher „ Briefkontakt,Glückwünsche zu Geburtstag/Weihnachten ect., wo ich versuchte habe, die entstandene Situation darzulegen. Warum eben der Peter dieses Jahr nicht kommen kann, usw. klar, will keiner wissen wie es dem KV geht. Klar ist das Schreiben sehr von der KM instruiert. Die KM geht arbeiten und verdient einiges mehr als ich, trotz 56 h Woche, Feiertagsarbeit, Nacht usw.
Meine Frage nun: Wie ist gegenüber der Sozial- Pädagogin weiter zu argumentieren? Ich hatte wenigstens erwartet, dass sie erkennt, dass beide Elternteile für ein Kind da sein sollten.
Wie würde eure Argumentation aussehen.
Für Hilfe währe ich sehr dankbar.
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#2
Klarnamen besser rauseditieren, falls er echt ist.

Umgang: Mit 16 gibt es nur noch den direkten Weg zwischen dir und dem Kind. Wenn das Kind manipuliert, unwillig oder sonstwie zickig ist, bleiben dir kaum mehr Möglichkeiten, etwas daran zu ändern. In diesem Alter sind die Kinder ohnehin meistens nicht mehr an Wochenenden mit Elternteilen interessiert, sondern die Kumpels stehen im Vordergrund.

Beim Unterhalt hast du Riesenfehler gemacht, einer falschen Forderung freiwillig zuzustimmen. Damit hast du dich selbst in eine sehr schwache Position gestellt. Hast du auch einen Titel unterzeichnet? Wenn nein, kannst du noch etwas ändern. Wenn ja, wäre eine Abänderungsklage der richtige Weg. Dabei wäre auch zu fragen, ob die Mutter aufgrund ihres wesentlich besseren Einkommens sich am Barunterhalt beteiligen muss.

Was du nicht tun darfst: Die Zähne zusammenbeissen und "durchhalten". Damit schaffst du einen neuen Grund für überhöhten Unterhalt, weil du jeden Monat von neuem beweist, dass du den Unterhalt sehr wohl tragen kannst.
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#3
Erstmal Klarnamen in Deinen Beiträgen weglassen!

Meine persönliche Meinung: Das JA aussen vor lassen und versuchen, direkt mit dem Sohn kommunizieren. Hat er ein Handy? Weiterhin haben alle Jugendlichen eine EMail Adresse.
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#4
Danke erstmal,
Klar Namen ist geändert, man muss schon vorichtig sein.
Zu der Position.. das mag richtig sein, aber in einen erneuten Rechtsstreit verwickelt zu werden, der außer Kosten nichts bringt. Die Berechnung des JA steht auf schwachen Posten, da teilweise Altschulden als Kredittilgung (ca 15%) anerkannt wurden, zweitens nicht alle Zuschläge (Nacht, Sonn, Schicht ect.) (nur 2/3) Mein Gedanke war ebend, die letzten 2 Jahre zu überstehen. Habe schon einmal einen Prozeß vor 10 Jahren verloren (bis vors OLG ) und zahle heute noch daran.
Titel ist bis zum Jahresende über 295 € unterzeichnet, danach der vom JA über 210 € bis zum 18. Geburtstag. Dazu ist Kurzarbeit ab September bis vorraussichtlich Mai gekommen.

E-Mail Adresse ist nicht, haben angeblich nichts... ;-( Telefon ist so eine Sache, meist aus oder schon wieder neue Nummer, somit alle Kommunikationswege abgeschnitten.
macht einen Vorschlag, wie das Schreiben des JA beantworten ohne sein Gesicht verlieren. Mein Gedanke bisher war, die Vergangenheit aufzuarbeiten, was warum passiert ist. Klar das JA und die KM wollen das nicht hören und der Sohn ist instruiert
weiterhin die Frage: ist es üblich das Anwälte auf unliebsame Gegner mit Sperrung von Mailadressen, zurückschicken von Briefen reagieren?
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#5
(04-12-2009, 13:25)Ostvater schrieb: Mein Gedanke bisher war, die Vergangenheit aufzuarbeiten, was warum passiert ist.
Würde ich nicht machen, da dieses wahrscheinlich eher zu irgendwelchen Schuldzuweisungen führen könnte. Zumindest nicht zu diesem Zeitpunkt und schon gar nicht in Gegenwart einer JA-Mitarbeiterin.
Wie p bereits schrieb, ist es in dem Alter so gut wie unmöglich über Dritte den Kontakt zum Sohn herzustellen. Er würde sich wahrscheinlich selbst genervt fühlen.
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#6
(04-12-2009, 13:25)Ostvater schrieb: macht einen Vorschlag, wie das Schreiben des JA beantworten ohne sein Gesicht verlieren.

Sehr geehrte Frau XY vom Jugendamt Z,

herzlichen Dank für ihre Hilfe bei der Vermittlung von Kontakten zu meinem Sohn S. Ich werde entsprechend den Wünschen meines Sohnes handeln.

Mit freundlichen Grüssen

Vater von P


Dem lieben Söhnchen schreibst du:

Lieber S,

Frau XY vom Jugendamt Z hat mir mitgeteilt, dass du brieflichen Kontakt mit mir wünschst. Meine Adresse kennst du, ich freue mich auf Briefe von dir. Ausserdem versichere ich dir, dass meine Tür für dich früher, jetzt und Zukunft offen steht.

Viele Grüsse

Papa


Und das wars. Unterhaltsfragen regelst du bis zum Tag des 18. Geburtstags ausschliesslich mit der Mutter bzw. ihren Beauftragten und ab dem 18. Geburtstag mit ihm, am Besten über einen Anwalt, damit du dich nicht wieder einseifen lässt. Lies dir vorher das Kapitel über Volljährigenunterhalt durch.
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#7
Einfach perfekt Heart

Ich hatte mir meinen post auch lange überlegt, aber p bringt es einfach immer wieder Ratz-Fatz auf den Punkt.

Einfache Regel zum Merken: Kommunikation über Dritte funktioniert nur in den außergewöhnlichsten Fällen.

Good luck!

Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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#8
Ich danke euch.Smile
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#9
Hallo nochmal.
Im Endeffekt wird es so sein, das eh keine Antwort kommt. Die KM hat erreicht was sie wollte, gönnt sich ein Leben mit ihrem neuen, dieser läst seine Kinder einfliegen (mangels eigenen Einkommen), finanziert vom KV des Sohnes. Dieser ist "fast" ausgeschalten, einerseits wegen der hohen Unterhaltskosten, anderseits aus finanziellen Gründen, da dadurch nunmal mehr kein Umgang, finanziert bisher vom KV, mehr möglich ist. Das JA spielt auf Zeit... naja.. man kann ja dem KV erstmal anbieten einen Brief zu schreiben, aber ja nicht zu irgendwelchen Dingen die evtl ein schlechtes Licht auf die KM werfen könnten. das z.B. die KM ebend den Vergleich des JA nicht eingehalten hat, die KM das Geld für Fahrtkosten/Umgang zurückschickt , das ebend immer zu vereinbahrten Terminen was ist, wo es ebend gerade dann nicht geht, interressiert niemanden. Es beruhigt aber, du hast die Hand gereicht. Denk mal auch, man sollte die (hoffentlich ) letzten 1 1/2 Jahre den Unterhalt zahlen, und Ruhe ist.
Andere Frage: ist es üblich, das Anwälte der KM z.B. Mandantengelder über Monate einbehalten, darauf versprochene/zugesagte Stundungen nicht einbehalten mit der Begründung der KV hat nicht gezahlt (trotz Nachweis über Kontoauszüge ect.), in der Kanzlei urplötzlich nicht mehr erreichbar sind. Ist es weiterhin üblich, das Anwälte Mailadressen sperren, Brief als unbekannt zurückschicken nur um den kritischen Fragen des KV sich zu erledigen?
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#10
Über deine Erfahrungen mit Anwälten kann ich ohne Detailkenntnisse nichts sagen, ich weiss nur dass Anwälte überdurchschnittlich oft selber kriminell sind und dieser Berufsstand unehrenhafte Menschen anzieht wie Pferdeäpfel die Spatzen. In den USA gab es eine Untersuchung unter Studenten verschiedener Studienrichtung mit der Fragestellung, ob in gewisse Berufen manche Charaktereigenschaften häufiger sind. Die Spitzenwerte für Geldgier und Rücksichtslosigkeit erreichten Jurastudenten und dahinter Betriebswirtschaftler.

Deine eigene Situation bringt dich emotional immer noch in Rage. Du solltest dich aber freuen, denn deine Unterhaltspflicht geht nur noch Monate, nicht Jahre. Vielleicht geht es sogar noch schneller, wenn das Kind vorher eine Ausbildung beginnt oder das Einkommen der Mutter wirklich so hoch ist. Das ist ein sehr positiver Aspekt, denn ab 18 zahlen beide Elternteile anteilig nach ihrem Einkommen. Der mütterliche Anteil wird dann der Löwenanteil sein. Mein Kind war ein Jahr alt, als die Trennung stattfand, da hatte ich Jahrzehnte mit Unterhaltspflicht vor mir - die ganze Mitte des Lebens kein Mensch mehr, sondern "Pflichtiger".

In dem Alter deines Kindes ist es absolut normal, dass die Eltern unwichtig werden und man sich von ihnen distanziert. Dieser Entwicklungsschritt ist sogar wichtig. Wenn früher eine Beziehung vorhanden war, wird das erwachsene Kind später wieder Kontakte wollen.
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#11
Das ärgert mich eben, immer und immer wieder must du als Kindesvater neu bluten, Rechte bezüglich Umgangs ect hast du nicht, bei der Berechnung des KU vom JA wirst übern Tisch gezogen... "so das haben wir nicht gelesen, das tut uns aber leid" na wie dem auch sei, ein Ende ist abzusehen. daher sag ich mir, die letzten gut 18 Monate, keinen Streit mehr anfangen, zahlen was sie haben wollen,(295€) auch wenns nicht richtig ist.. aber ein verlorener Prozeß kost mehr.. Denn Richtung Mangelfall. wie ihr schon in anderen Foren geschrieben habt, sind die Gerichte sehr erfinderisch. und den Spott der "Allten", den gönn ich ihr sicherlich nicht.
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#12
(07-12-2009, 14:53)Ostvater schrieb: und den Spott der "Allten", den gönn ich ihr sicherlich nicht.

den hast du schon, indem du mehr bezahlst als noetig. machen wir uns alle nichts vor: eine ex vor gericht und beim jugendamt ist immer die siegerin. zumindestens glaubt sie das.
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#13
(07-12-2009, 14:53)Ostvater schrieb: aber ein verlorener Prozeß kost mehr

Dafür kannst du dich bei der letzten Justziministerin und Anwältin Zypries bedanken. Nun gilt eine Anwaltspflicht, die das Kostenrisiko vervielfacht. Ihre Anwaltskollegen können Umsätze immer gebrauchen, seit die Anwesen in der Toskana teurer geworden sind und der S-Klasse Benz mit seinen 15 Litern Spritverbrauch beim Tanken keine Freude mehr macht.

Andernfalls wäre eine Klage durchaus angebracht. Den Antrag könntest du selbst schreiben und die Gerichtskosten sind tragbar. Streitwert 12*90 EUR oder so ähnlich.
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