16-02-2012, 19:08
djb schrieb:Den Jugendämtern obliegt die außergerichtliche Aufklärung, Beratung und Vermittlung zwischen den Eltern; die Familiengerichte werden mit Ausnahme der Kindeswohlgefährdung nur auf Antrag eines Elternteils tätig.Das Erste meiden, das Zweite forcieren!
Solange diese Vereine, Verbände oder Parteien mit solchen stereotypen Geschwafel eine menschenrechtskonforme Entscheidung über die gemeinsame Sorge/elterliche Verantwortung hinauszögern, fehlt ihnen der nötige "Druck der Straße".
Und ich bin mir nicht sicher, ob wir wirklich gut daran tun, wenn wir uns an dem von der Ggseite angebotenen Dialog über Deutschland beteiligen.
Familienthemen zu besetzen und in der vorgeschriebenen Höflichkeit auf die dahinter stehenden Problemen hinzuweisen, bedeutet m.M.n. noch lange nicht, zu deren Lösung beizutragen.
Wir sollten uns nicht mit jedem Knochen, den man uns hinwirft, den Bauch vollschlagen um dann gesättigt die Verdauung einzuleiten.