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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
Auf die Stellungnahme des DFGT, auf vorgeburtliches Elternrecht und Sorgerecht ab Geburt reagierte eine Frau in einem Familienforum damit:

Zitat:1. Argument:
Woher willst du wissen, wer tatsächlich der Vater ist? Keine Frau in Deutschland wird gezwungen werden eine Fruchtwasseruntersuchung oder sonstige Gentests am Ungeborenen vornehmen zu lassen.

2. Argument:
Eine Frau hat das Recht zur Abtreibung. Darüber hat niemand anderes als die Frau selber zu bestimmen. Es ist ihr Körper.

3. Argument
Wie soll ein Vater über das ungeborene Kind bestimmen, wenn es sich im Körper der Frau befindet? Selbst im schlimmsten Fall, dass die Frau im Koma liegt und nicht mehr selber für sich handeln kann, darf es nicht sein, dass jemand über sie bestimmt, der dazu nicht von ihr berechtigt wurde.

Du versuchst weiterhin krampfhaft das Sorgerecht automatisch ab dem Zeitpunkt der Zeugung für Vater und Mutter durchzusetzen ohne die sich aufdrängenden, logischen Fragen auch nur ansatzweise zu beantworten. Das ganze haben wir hier schon zigfach diskutiert. Du hast es bisher nicht einmal geschafft diese Fragen zu beantworten. Das kannst du nicht. Es gibt keine ausreichenden Antworten ohne die Frauen zu entmündigen, was nicht geschehen wird. Von daher noch einmal: vergiß es!

Auf sowas müssen wir uns einstellen.

p, was meinst speziell Du zu dem Fräulein...Wink
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 13:16
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