22-02-2011, 10:40
(22-02-2011, 09:25)andy99000 schrieb: ... als Massenklage, wie auch immer das funktioniert.Nur damit gleich von Anfang an keine Mißverständisse aufkommen: eine "Sammelklage" gibt es in Deutschland nicht, jedoch eine "massenweise gleichlautende Verfassungsbeschwerde" von vielen Einzelnen ist möglich. Ein Beispiel wurde erfolgreich bei der Vorratsdatenspeicherung angewandt: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,151...41,00.html
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #