22-02-2011, 00:35
(21-02-2011, 13:40)Profiler schrieb: Bringt man die 'Dienlichkeit' der elterlichen Sorge ins Spiel, dann müßten auch die Mütter von Anfang an überprüft werden, bevor ihnen das Sorgerecht automatisch zugesprochen wird - unabhängig von einer feststehenden biologischen Zuordnung, denn damit sind sie noch nicht besser geeignet, gut für das Kind zu sorgen - wie Statistiken belegen.Ich teile deine Auffassung. Daher ist natürlich eine massenweise Verfassungsklage erforderlich, wenn eine gesetzliche Neuregelung nicht der EMRK und dem grundsätzlichen Gleichstellungsanspruch genügt.
Das sind MEINE Eckpunkte, an denen ich die zu erwartende gesetzliche Regelung zum Sorgerecht messen werde. Ich als unmittelbar Betroffener bereite meine diesbezügliche Verfassungsklage bereits vor.... , denn ich sehe, was der Gesetzgeber auf den Weg bringen wird.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #