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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
gekostet hat es zunächst eine menge Nerven.
Und natürlich auch Zeit.

Aber die Nerven werden ja nicht weniger strapaziert, wenn Du Dich der Gegenseite "unterwirfst". Evtl. dann, wenn Du ganz aufgibst. Letzteres hatte mir ein Freund ganz zu Beginn des "Theaters" zu überdenken geraten.
Er hatte in eigenen Angelegenheiten böse Erfahrungen gemacht....

Meiner Ausbildung entsprechend und nicht zuletzt wegen meines Charakters (ich neige zugegebenerweise zu "jetzt erst recht" Reaktionen) habe ich mich aber auf die Durchsetzung meiner und auf die der Rechte meines Kindes entschlossen.

Auch, weil ich beharrlich darauf bestehe: "das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen".

Die angefallenden und auch noch in weiteren Verfahren anfallenden Prozessskosten sind z. größten Teil über PKH abgegolten.
Natürlich mit Ausnahmen der angestrengten Verfahren, in denen man mich regelrecht auflaufen lassen hat.
Das war der Fall im Unterhaltsfestsetzungsverfahren, gegen das die KM -aber auch ich- Beschwerde eingelegt hatte.
Aber auch in Auskunftsverfahren.

PKH/ VKH wird immer erst einmal abgewiesen.
Denn das, was man als streitbarer Vater unter Anrufung des FamG für sich und sein Kind zu erreichen versucht, ist natürlich vvh erst einmal "absurd" und hat insoweit keine Aussichten auf Erfolg.....
Wem sage ich das?!

Während das JA als Beistandschaft versucht, den der Mutter voreilig -und aus meiner Sicht auch rechtswidrig- verauslagten Unterhaltsvorschuss von mir zurückzufordern, werden mir von anderer Stelle die Umgangsfahrtkosten erstattet. Sowas führt nicht bloß zu einem inneren 'Reichsparteitag' sondern es zeigt auch die Widersprüchlichkeit des väterfeindlichen Systems!

Mein Großvater hatte mir schon vor langer Zeit gepredigt: "Gaunerei zahlt sich nicht aus!!

Üb' immer Treu und Redlichkeit eben.

Treu ggü den KM jedenfalls sind Jugendämter zwar.
Aber mit der Redlichkeit haben sie den Entscheidungen des EuGHMR nach große Probleme.

Insgesamt komme ich zu dem Ergebnis, dass der Kampf bezahlbar ist und sich Zeitaufwand und Nerveneinsatz auch lohnen.

Vielleicht können diese Zeilen auch einen @Profiler Mut machen und ihn veranlassen, seine Einstellung zu überdenken und seinen Partisanenkrieg als ehrlicher und offener Kombattant fortzuführen.

Ibykus

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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 12:42
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 13:16
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 17:33
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von Ibykus - 21-01-2011, 18:05

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