12-01-2011, 15:28
Zitat:Sachsens Justizministerium tritt für ein automatisches Sorgerecht lediger Väter ein... ein Widerspruch.
Sachsen Justizstaatssekretär Dr. Wilfried Bernhardt widerspricht der geäußerten Meinung der bayrischen Justizministerin Dr. Merk, nach der ledige Väter ihr Sorgerecht vor Gericht erstreiten sollen, wenn sich die Mutter mit einer gemeinsamen Sorge nicht einverstanden erklärt.
Dr. Wilfried Bernhardt: „Eine solche Lösung ist nicht nur bürokratisch. Sie führt auch dazu, dass Väter und Mütter weiter (I) ungleich behandelt werden. Das ist nicht länger hinnehmbar.“
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Dr. Bernhardt: „Artikel 6 unseres Grundgesetzes verlangt für nicht eheliche Kinder dieselben Bedingungen wie für eheliche. Ich bin für eine klare Lösung, die nicht miteinander verheiratete Eltern gleichstellt: Sie sollen automatisch gemeinsam sorgeberechtigt sein, wenn die Vaterschaft anerkannt ist und der Vater erklärt hat, die elterliche Sorge mit übernehmen zu wollen. Wenn die gemeinsame Sorge im Einzelfall nicht dem Kindeswohl entspreche, kann die Mutter widersprechen.“ Das Familiengericht müsse dann ihre Einwände gegen die gemeinsame Sorge überprüfen und im Sinne des Kindeswohls entscheiden.
http://www.mittelsachsen-tv.de/default.a...ews=914002
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #