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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
Dass uns die "Experten" (rotf) eine Gerichtsantragslösung präsentieren werden, ist sehr wahrscheinlich. Wenn hier noch eine Überraschungen kommt, dann von Seiten der Richter. Die sind gespalten und Willutzki, der nicht ohne Einfluss ist, plädiert für gemeinsame Sorge, die dann per Gerichtsantrag zu Alleinsorge werden kann.

- Anwälte: Anträge, super! Bringt glatt 100000-200000 Verfahren extra pro Jahr plus eine Million von denen grösserer Kinder, der Rückstau. Der Rubel rollt für die Anwaltschaft. Bei 3000 EUR Streitwert pro Fall sind das mal eben aufsummiert drei Milliarden Euro Streitwerte.
- Ministerium: Da djb und vamv entweder drin sitzen oder mittels Sonderschlüssel ganz leicht ins Ministerinnenzimmer kommen, werden sie eine Antragslösung machen wollen.
- Bundesländer: Gespalten. Die Finanzminister werden kritisch sein, denn sie kriegen weiche Knie angesichts der Ausgaben für Prozesskostenhilfe. Die Familienmisterinnen: Siehe Bundesministerium.
- Richterschaft: Gespalten. Sie haben Angst vor der Antragsflut, Überlastung und von ätzenden Verhandlungen mit endlos schmutziger Wäsche. Ausserdem spüren einige Richter durchaus, was Väter von dem Recht halten, das sie zu vertreten haben. Dasselbe gilt für die Jugendämter.
- Medien und Organisationen mit Aussenwirkung: Mehrheitlich für Antragslösung. Bedenkenträger, Ewiggestrige, tief verinnerlichter altfeministischer Müll, Ahnungslosigkeit herrschen vor. Je näher die Gruppen an den Kindern dran sind, desto mehr schlägt die Meinung zur grundsätzlichen gemeinsamen Sorge um, z.B. Kinderschutzbund. Das ist die Minderheit.

Fraglich bleibt ein Wörtchen, das es aber in sich hat. Nämlich die Schwelle, ab der gemeinsame Sorge zuzusprechen ist. Ist sie angezeigt, wenn sie

- für das Kindeswohl notwendig ist?
dem Wohl des Kindes am besten entspricht?
- dem Kindeswohl dient?
- dem Kindeswohl nicht widerspricht?

Diese Abstufungen entscheiden darüber, ob 99, 60, 40 oder 1% der Väter die gemeinsame Sorge erfolgreich per Gerichtsantrag bekommen.
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 12:42
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 13:16
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 13:49
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 17:33
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von Wolfs-Leben - 04-12-2009, 00:11
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 04-12-2009, 08:40
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 04-12-2009, 12:44
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 04-12-2009, 13:43
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 04-12-2009, 14:29
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von bumbui - 04-12-2009, 15:07
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 04-12-2009, 17:20
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 05-12-2009, 19:05
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 10-12-2009, 18:37
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 07-12-2009, 19:01
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 23-12-2009, 18:48
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 23-12-2009, 19:25
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 24-12-2009, 00:08
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 24-12-2009, 18:17
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 28-12-2009, 11:45
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von p__ - 20-02-2010, 19:45

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