27-01-2010, 22:27
Könnte man machen. Aber man muss darauf hinweisen, dass ein Kostenrisiko besteht, wenn der Richter nicht so höflich ist, darum zu bitten den Antrag zurückzuziehen sondern er ihn sofort kostenpflichtig abweist. Man könnte auch den Antrag in Form eines Antrages auf Prozesskostenhilfe stellen. Es kostet nichts, wenn sie verweigert wird.