11-01-2010, 20:19
Ein Vater hat jetzt auf das Urteil aus Straßburg reagiert, und sich an das Verfassungsgericht gewandt:
Bis zum heutigen Tage hat sich nichts geändert, außer dass Uwe Depping seine beiden Töchter noch häufiger betreut als früher. „Das hat sich weder auf den Unterhalt, noch auf das Sorgerecht ausgewirkt.” Doch ans Aufgeben, trotz mehrerer Niederlagen vor Gericht, denkt Depping nicht. Juristisch will er durchsetzen, das geteilte Sorgerecht zu erhalten. In mehreren Aktenordnern hat er dokumentiert, wann, wo und wie lange er Zeit mit seinen Töchtern verbringt. Damit will er beweisen, dass er fast zu gleichen Anteilen wie die Mutter seine Kinder in den vergangenen Monaten betreut hat.
Seine aktuelle Sorgerechts-Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wurde zumindest zur Kenntnis genommen. Drei Tage nach dem Urteil von Straßburg wurde ihm schriftlich mitgeteilt, dass sein Schriftstück auch an das Land NRW weitergeleitet worden sei. „Ich möchte nicht länger Befehlsempfänger sein, weil mir die Kindsmutter sonst den Kontakt zu meinen Töchtern entziehen könnte. Ich will einfach mein Recht, das mir als Vater zusteht.”
http://www.derwesten.de/waz/rhein-ruhr/V...72356.html
Bis zum heutigen Tage hat sich nichts geändert, außer dass Uwe Depping seine beiden Töchter noch häufiger betreut als früher. „Das hat sich weder auf den Unterhalt, noch auf das Sorgerecht ausgewirkt.” Doch ans Aufgeben, trotz mehrerer Niederlagen vor Gericht, denkt Depping nicht. Juristisch will er durchsetzen, das geteilte Sorgerecht zu erhalten. In mehreren Aktenordnern hat er dokumentiert, wann, wo und wie lange er Zeit mit seinen Töchtern verbringt. Damit will er beweisen, dass er fast zu gleichen Anteilen wie die Mutter seine Kinder in den vergangenen Monaten betreut hat.
Seine aktuelle Sorgerechts-Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wurde zumindest zur Kenntnis genommen. Drei Tage nach dem Urteil von Straßburg wurde ihm schriftlich mitgeteilt, dass sein Schriftstück auch an das Land NRW weitergeleitet worden sei. „Ich möchte nicht länger Befehlsempfänger sein, weil mir die Kindsmutter sonst den Kontakt zu meinen Töchtern entziehen könnte. Ich will einfach mein Recht, das mir als Vater zusteht.”
http://www.derwesten.de/waz/rhein-ruhr/V...72356.html