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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
Das Umgangsrecht des Vaters ist das nützliche Idioteninstrument, um ein Scheinargument zu haben, um den Vater immer mehr "Pflichten" aufzudrücken für etwas, wofür er ohnehin keine Verantwortung tragen darf. Damit werden die Leute doch bewußt in die Irre geführt: Ja ihr habt Umgangsrecht. Im Gegenzug habt ihr Zahlpflicht (ohne das ihr für euer Kind sorgen dürft).

Dabei wird vergessen, daß das Umgangsrecht nicht nur einem viel grösseren Personenkreis im Grunde zusteht - z.B. auch Grosseltern etc., sondern zum anderen haben inzwischen faktisch alle "Ersatz-Väter" etc. mehr Umgangsrechte als der echte zahlende Vater, ja nicht nur das, so wird in der Regel dem Stiefvater Entscheidungskompetenzen (Kleines "Sorgerecht" )fürs Kind zugebilligt, ohne das die Mutter befragt werden muss (der echte Vater sowieso nicht) und ohne das er dafür auch nur einen Cent zahlen muss, sondern wertfrei betrachtet oft noch von dem Unterhaltsgeld des echten Vaters mitleben kann.
Würde man nun von allen Personen, die also Umgangsrecht haben, Unterhaltspflicht ableiten, dann müsste man den Unterhalt durch z.B. 6 teilen: Dann zahlen u.a. Grosseltern (z.B. 4 Stück jeder Seite) , der Stiefvater und der echte Vater Unterhalt. Obwohl ich ein Gegner eines solchen Modells wäre, es wäre zumindest gerechter und es würde weniger Menschen in die Armut treiben.

Das Sorgerecht bringt - so wie ich es verstehe - dem echtem Vater ein bischen Entscheidungsbefugnis in wichtigen Fragen. Das Kind merkt somit, daß der echte Vater noch was zählt, da er auch zu Fragen ist. Heute ist es so, daß nur Mutter und Stiefvater faktisch allein entscheiden, der echte Vater hat sich nach denen zu richten. Zukünftig könnte es sein, daß man dann zumindest wichtige Dinge automatisch mitbekommen muss. Damit ist schon viel gewonnen.
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 12:42
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 13:16
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 13:49
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 17:33
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von Wolfs-Leben - 04-12-2009, 00:11
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 04-12-2009, 08:40
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 04-12-2009, 13:43
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 04-12-2009, 14:29
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von bumbui - 04-12-2009, 15:07
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 04-12-2009, 17:20
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 05-12-2009, 19:05
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 10-12-2009, 18:37
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 07-12-2009, 19:01
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 23-12-2009, 18:48
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 23-12-2009, 19:25
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von Vater - 23-12-2009, 22:28
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 24-12-2009, 00:08
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 24-12-2009, 18:17
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 28-12-2009, 11:45

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