Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG Dresden 24 UF 342/09: Kein Mindestunterhalt, wenn Einkommen nicht reell erzielbar
#9
Ähnliche Rechnungen hat ja das OLG Köln und andere schon mal vorgelegt. Bei 8 EUR Stundenlohn kommt man auf rund 1400 EUR brutto pro Monat, das macht ca. 1030 EUR netto. Bei 7,50 EUR sind es rund 990 EUR. Selbst wenn man nur einem einzigen Kind unterhaltspflichtig ist, kann man damit nicht einmal die Hälfte des Mindestunterhalts bezahlen. Und dabei sind noch nicht einmal 5% berufliche Aufwendungen eingerechnet.

Mangelfall, Mangelfall in jedem Stall :-)

Die Gerichte umgehen das trotzdem locker. Juris deutet es ja schon an: Beweispflicht liegt beim Pflichtigen. Und was ein Beweis ist, entscheidet das Gericht alleine. Die Hans Böckler Stiftung braucht es nicht zu interessieren, der Richter kann auch das bekannte Geschwallere vom Einzelfall ablassen und "konkrete" Nachweise vom Pflichtigen. Da man Nichtexistentes nicht beweisen kann, bleibt den gutversorgten Beamtenrichtern noch genug Raum, um ein "Mindestunterhalt!" in den Gerichtssaal zu donnern.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: OLG Dresden 24 UF 342/09: Kein Mindestunterhalt, wenn Einkommen nicht reell erzie - von p__ - 02-03-2010, 11:46

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  BGH 27.11.2019: Kindeswille zählt nicht, wenn sie zum Vater wollen p__ 11 8.854 12-09-2020, 14:13
Letzter Beitrag: CheGuevara
  SG Trier, S5 AS 150/15: Leistungsversagung, wenn Kindsvater nicht benannt wird Sixteen Tons 4 7.814 18-01-2016, 13:56
Letzter Beitrag: p__
  OLG Dresden 23 UF 1041/11: Härtefallscheidung kein Problem p__ 2 4.152 16-01-2013, 22:44
Letzter Beitrag: p__
  OLG Dresden 24 UF 334/09: Aufgabe einer unkündbaren Stelle ist nicht vorwerfbar borni 1 4.625 07-12-2009, 11:34
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste