02-03-2010, 11:46
Ähnliche Rechnungen hat ja das OLG Köln und andere schon mal vorgelegt. Bei 8 EUR Stundenlohn kommt man auf rund 1400 EUR brutto pro Monat, das macht ca. 1030 EUR netto. Bei 7,50 EUR sind es rund 990 EUR. Selbst wenn man nur einem einzigen Kind unterhaltspflichtig ist, kann man damit nicht einmal die Hälfte des Mindestunterhalts bezahlen. Und dabei sind noch nicht einmal 5% berufliche Aufwendungen eingerechnet.
Mangelfall, Mangelfall in jedem Stall :-)
Die Gerichte umgehen das trotzdem locker. Juris deutet es ja schon an: Beweispflicht liegt beim Pflichtigen. Und was ein Beweis ist, entscheidet das Gericht alleine. Die Hans Böckler Stiftung braucht es nicht zu interessieren, der Richter kann auch das bekannte Geschwallere vom Einzelfall ablassen und "konkrete" Nachweise vom Pflichtigen. Da man Nichtexistentes nicht beweisen kann, bleibt den gutversorgten Beamtenrichtern noch genug Raum, um ein "Mindestunterhalt!" in den Gerichtssaal zu donnern.
Mangelfall, Mangelfall in jedem Stall :-)
Die Gerichte umgehen das trotzdem locker. Juris deutet es ja schon an: Beweispflicht liegt beim Pflichtigen. Und was ein Beweis ist, entscheidet das Gericht alleine. Die Hans Böckler Stiftung braucht es nicht zu interessieren, der Richter kann auch das bekannte Geschwallere vom Einzelfall ablassen und "konkrete" Nachweise vom Pflichtigen. Da man Nichtexistentes nicht beweisen kann, bleibt den gutversorgten Beamtenrichtern noch genug Raum, um ein "Mindestunterhalt!" in den Gerichtssaal zu donnern.