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BGH XII ZR 65/09 : Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen
#16
(25-11-2009, 20:38)Bluter schrieb: Wo zum Henker hat die demente Rakete eigentlich das Folgende her?

Daß die Rakete Unsinn labert ist nicht das Problem, sondern daß die Welt - auch und gerade im übertragenen Sinne - diesen abdruckt. Wink

Auch sehr schön aufbereitet im selben Artikel:
Zitat:Auch der Familienrechtsexperte und Mitautor des Buchs "Das neue Unterhaltsrecht", Peter Junggeburth, begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs: "Ich finde es vernünftig, dass die Partner in einer laufenden Ehe selbst entscheiden sollen, wie die Rollenverteilung aussieht.

Würde es das Kunstwort "Rollenverteilung" in der angewandten Rechtsprechung nicht geben, wäre die Aussage von der Junggeburth ein Affront, der offensichtlich macht, wie weit der Staat in die Familie hineinregiert.
Ersetzt einfach das Wort Rollenverteilung durch "Sexstellungen".

Bei der Begründung des Urteils hat man den Boomerang wohl noch nicht kommen sehen:
Zitat:Laut BGH ist die neue Frau - wenigstens für die Berechnung des Unterhalts - ebenso erwerbspflichtig wie die Ex-Partnerin.

Wenn dem tatsächlich so ist, muß im Umkehrschluß bei Erwerbslosigkeit der Exfrau auch die Neue nicht arbeiten.
Insofern sind eventuelle Urteile von neuverheirateten Exfrauen, die Unterhalt auf Grundlage eigener Erwerbstätigkeit an Ihren Exgatten zahlen müssen, ungültig.

Beziehungsweise ist dies ja auch nur einer von Myriaden von logischen Boomerangs aus anderen Urteilen, die dann vom jüngsten Gericht XII. Senat durch die Logik des Einkommens des Ex-Mannes ersetzt werden.
Weil: Nur darum geht es allen Beteiligten im Endeffekt.

Prösterchen!

Master Chief
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RE: BGH XII ZR 65/09 : Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen - von Master Chief - 27-11-2009, 04:48

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