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67. Deutschen Juristentag beginnt: Familienrecht
#12
(22-09-2008, 16:25)p schrieb: Brudermüller ist auch ganz witzig. ...
Auch bei ihm gibts Umetikettierungen beim Ehegattenunterhalt, an dem natürlich festgehalten werden soll.
Immerhin soll der Ehegattenunterhalt immer befristet sein. Das lässt doch hoffen. Es erfolgt nur der Ausgleich der ehebedingten Nachteile, auch bei hohem Alter, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Die Ehe quasi als „Schadensfall“ . Kein Aufstockungsunterhalt mehr (der am meist gehasste Unterhalt des Zahlers).

d) Unterhalt wegen Alter und Krankheit wird demnach nur geschuldet, wenn die Bedürftigkeit ehebedingt ist. Gleiches gilt für Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und nicht nachhaltig gesicherter Erwerbstätigkeit, die daher nur in sehr engen Grenzen gefordert werden können.
e) Unterhalt wird in der Höhe geschuldet, in der der ehebedingte Nachteil besteht. Ein Anspruch auf Partizipation an den Einkünften des früheren Ehepartners zur Wahrung des ehelichen Lebensstandards (Aufstockungsunterhalt) wird nicht gewährt.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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RE: 67. Deutschen Juristentag beginnt: Familienrecht - von borni - 22-09-2008, 21:23
RE: 67. Deutschen Juristentag beginnt: Familienrecht - von Exilierter - 27-09-2008, 20:21

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