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Beschluss vom 27.07.2009
"Der Senat ist ... zu der sicheren Überzeugung gelangt, dass bei einem weiteren Verbleib der Kinder im Haushalt der Mutter das Kindeswohl nachhaltig gefährdet ist, wobei es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich die Gefährdung jedenfalls bei V… bereits manifestiert. Dabei ist nicht in Frage zu stellen, dass sich die Mutter vordergründig umsichtig um die Kinder kümmert und für sie sorgt. Das entscheidende Defizit in Bezug auf ihre Erziehungsfähigkeit, das sie letztlich als Erziehungsberechtigte disqualifiziert, besteht darin, dass sie keinerlei Bindungstoleranz in Bezug auf das Vater-Kind-Verhältnis aufbringt. ...
Sie gefährdet dadurch seit Jahren das Kindeswohl nachhaltig. Auch angesichts der Bedeutung des Umgangsrechts des nicht betreuenden Elternteils, die das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerfG, FamRZ 2009, 399) und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (grundlegend EGMR, NJW 2004, 3397) immer wieder betont und mit Verfassungsrang ausgestattet haben - eine Rechtsauffassung der der Senat uneingeschränkt folgt -, kann dies nicht hingenommen werden.
Die Beteuerungen der Mutter, Umgangskontakten der Kinder mit dem Vater positiv gegenüberzustehen, haben sich als reine Lippenbekenntnisse erwiesen. Es reicht nicht und wird ihrer elterlichen Verantwortung nicht gerecht, wenn sie die Kinder auf "Druck" von dritter Seite (Umgangspfleger; Umgangsbegleiter) pünktlich bringt und zur vereinbarten Zeit wieder abholt; vielmehr ist sie verpflichtet, die Kinder positiv auf den Umgang einzustimmen und mögliche Störfaktoren zu beseitigen. Hier hat sie auf ganzer Linie versagt."
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...focuspoint
Hier hat eine Mutter wohl kräftig überzogen.
Das "mildere Mittel" - wie das OLG meint -, nämlich die vorübergehende Drittunterbringung der Kinder, scheiterte, weil Sachverständiger und Jugendamt keine geeigneten Einrichtungen nennen konnten.
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...und so kam nach der gescheiterten Drittunterbringung der Vater dran, wie üblich der Letzte in der Reihe. Erst immer die Mutter, dann immer die Anderen, schliesslich darf der Vater ran, wenn sich wirklich nach mühevoller Suche niemand anders finden lässt.
Aber ich will nicht meckern. Immerhin gelangte der Überriss der Mutter mal auf OLG-Ebene und kann so ein kleines bisschen mehr Rechtsfortbildungskraft entfalten. Sonst bleibt das immer im Amtsgericht stecken. In Brandenburg scheint man ein klein wenig Muffensausen zu bekommen, nach den mehrfachen schallenden Ohrfeigen des BGH und BVerfG. Dafür verlustieren sie sich im Unterhaltsrecht weiterhin mit irren Urteilen.
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Auch angesichts der Bedeutung des Umgangsrechts des nicht betreuenden Elternteils, die das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerfG, FamRZ 2009, 399) und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (grundlegend EGMR, NJW 2004, 3397) immer wieder betont und mit Verfassungsrang ausgestattet haben - eine Rechtsauffassung der der Senat uneingeschränkt folgt -, kann dies nicht hingenommen werden.
So einfach kann das sein...
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26-10-2009, 04:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-10-2009, 04:06 von Master Chief.)
(26-10-2009, 00:04)lordsofmidnight schrieb: So einfach kann das sein...
Lesen & verstehen ist gerade bei meinem Knirps in der zweiten Grundschulklasse dran.
Ein Richter am OLG
Zitat:In der Gehaltsstufe R3 (...) [bekommt dafür] 6.056,77 Euro pro Monat (...)
Die Schelte von p in Anbetracht der Umstände des (uneingeschränkt zu begrüßendem) Urteils ist aber durchaus berechtigt.
Aber da jetzt nur noch weibliche Richterschaft nachwächst (siehe anderer Thread), sollten solche Urteile in Zukunft nicht mehr vorkommen.
Mein Rechtsverständnis ist tatsächlich gestört gewesen...
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Ganz ähnlich das AG München vom 1.12.2009
Vereitelt ein Elternteil den Kontakt seines Kindes mit dem anderen Elternteil, obwohl kein Grund dafür besteht und entzieht er sich auch allen Vermittlungs- – und Hilfsangeboten, kann als letzte Konsequenz das Sorgerecht entzogen werden.
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/c...mutter.pdf
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Böse Richterin entzieht lieber KM das SR und überträgt es dem bösen KV
Kinder gehören zu KM !
http://www.abendzeitung.de/muenchen/165134
Zitat:Warum ist die Situation so eskaliert? Dazu Monika H.: „Mein Sohn wollte nicht zu meinem Mann. Er hat immer gesagt: ,Ich mag nicht zum Papa.’“ An diesem Umstand soll der Vater schuld sein. „Er hat uns die Polizei ins Haus geschickt, um das Kind mit Gewalt zu sich holen“, sagt die Mutter. Momentan gehe es dem kleinen Martin ganz schlecht. „Ich weiß, dass mein Mann ihn unter Druck setzt. Täglich impft er dem Kind ein, dass es vor Gericht sagen soll, dass es nicht zu Mama will. Wenn er das nicht so sagen würde, dann passiere was“, behauptet Monika H., die keine Hoffnung mehr hat, dass sich die Situation noch einmal entspannt.
Hervorhebung von mir.
Die Frau kennt sich offenbar genauestens aus. (Was ich selbst denk und tu, trau ich jedem andern zu...)
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Zum Urteil des AG München (AG München, Beschluss vom 25.11.2009 – Aktenzeichen 551 F 5932/09 ) hier eine gute Besprechung des Anwalts, der es geführt hat: http://www.baltesundrixe.de/images/famfr.pdf
Demnach kommt es vor allem auf Geschwindigkeit an, um solche Urteile möglich zu machen: "Infolge des Zeitablaufs tritt häufig eine tiefgreifende Entfremdung des Kindes vom Umgangselternteil ein, das diesen angesichts der regelmäßig massiven Beein- flussung durch den betreuenden Elternteil nachhaltig ablehnt, so dass ein Wechsel zum anderen Elternteil nicht mehr möglich ist."
Schon älter, aber immer wieder schön, man kann es nicht oft genug zitieren:
"Es ist anerkannt, daß die Verhinderung des Umgangsrechts mit dem anderen Elternteil einen Grund darstellen kann, die Erziehungseignung des betreuenden Elternteils zu verneinen, der die Verpflichtung hat, auf die Pflege der Umgangskontakte des Kindes mit dem anderen Elternteil hinzuwirken (vgl. etwa OLG Köln FamRZ 1998, 1463)"
Ausgeurteilt von OLG Frankfurt am 04.05.2000 Az 3 UF 146/99
Volltext http://www.hefam.de/urteile/3UF14699.html
Genau so ist das in einer Reihe amerikanischer Bundesstaaten und anderen Ländern wie z.B. Spanien. Zur Erziehungseignung und damit der Frage, bei welchem Elternteil das Kind besser aufgehoben ist, spielt die Bindungstoleranz eine wirklich grosse Rolle. Gute Eltern sind bindungstolerant, denn sie erkennen den Wert der Kinderbeziehung zu beiden Elternteilen. Egoismusgetriebene Klammeräffinnen sind hingegen nicht erziehungsfähig.
Es gibt vom OLG FFM auch Neueres: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=795
(15-09-2011, 13:47)p schrieb: Demnach kommt es vor allem auf Geschwindigkeit an, um solche Urteile möglich zu machen: "Infolge des Zeitablaufs tritt häufig eine tiefgreifende Entfremdung des Kindes vom Umgangselternteil ein, das diesen angesichts der regelmäßig massiven Beein- flussung durch den betreuenden Elternteil nachhaltig ablehnt, so dass ein Wechsel zum anderen Elternteil nicht mehr möglich ist." Alleine aus diesem Grund würde ich heute niemals mehr zu einem BU raten.
Unter vorgehaltener Hand wird einem eingetrichtert, dass es wichtig ist, dass Du den Umgang über den BU aufercht erhältst.
Die Maschinerie im Hintergrund lacht sich somit ins Fäustchen. Der Depp weiß ja gar nicht, auf was er sich da einläßt!
Da fällt mal der ein oder andere BU aus, weil angeblich das Kind ein Schnupfen hat. Viel schlimmer ist dann, wenn das Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben hat. Dann kann es schonmal ein paar Monate dauern, bis das fertig ist.
Bis dahin hofft eine sich ganz wichtig nehmende JA-Mitarbeiterin, dass das Kind dann endlich en(d)tfremdet ist.
Da es ja sowieso zur Mutter gehört!
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Das salomonische Urteil (etwa 970 v. Chr. bis ca. 931 v. Chr. berechnet):
Damals kamen 2 Dirnen und traten vor den König... usw... der Ausgang ist bekannt.
Eine Mutter, die ihr Kind liebt, würde es eher hergeben, als dass es zu Schaden käme. Schande auf die Elternteile, die ihre Kinder zu solchen Streitereien animieren oder gar missbrauchen. Schade nur, dass die gängige Rechtsprechung so weit weggerückt ist von König Salomo.
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ich denke dazu gar nichts, weil ich den Einzelfall nicht kenne und nicht weiß, wer was dabei gesagt haben soll.
Meine pauschale Meinung dazu steht oben, Einzelfälle mögen deutlich davon abweichen.
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