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OLG Brandbg. 15 UF 98/08: Ständiger Umgangsboykott -> Vater allein sorgeberechtigt
#2
...und so kam nach der gescheiterten Drittunterbringung der Vater dran, wie üblich der Letzte in der Reihe. Erst immer die Mutter, dann immer die Anderen, schliesslich darf der Vater ran, wenn sich wirklich nach mühevoller Suche niemand anders finden lässt.

Aber ich will nicht meckern. Immerhin gelangte der Überriss der Mutter mal auf OLG-Ebene und kann so ein kleines bisschen mehr Rechtsfortbildungskraft entfalten. Sonst bleibt das immer im Amtsgericht stecken. In Brandenburg scheint man ein klein wenig Muffensausen zu bekommen, nach den mehrfachen schallenden Ohrfeigen des BGH und BVerfG. Dafür verlustieren sie sich im Unterhaltsrecht weiterhin mit irren Urteilen.
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RE: OLG Brandbg. 15 UF 98/08: Ständiger Umgangsboykott -> Vater allein sorgeberechti - von p__ - 25-10-2009, 23:32

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