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OLG Brandbg. 15 UF 98/08: Ständiger Umgangsboykott -> Vater allein sorgeberechtigt
#1
Beschluss vom 27.07.2009

"Der Senat ist ... zu der sicheren Überzeugung gelangt, dass bei einem weiteren Verbleib der Kinder im Haushalt der Mutter das Kindeswohl nachhaltig gefährdet ist, wobei es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich die Gefährdung jedenfalls bei V… bereits manifestiert. Dabei ist nicht in Frage zu stellen, dass sich die Mutter vordergründig umsichtig um die Kinder kümmert und für sie sorgt. Das entscheidende Defizit in Bezug auf ihre Erziehungsfähigkeit, das sie letztlich als Erziehungsberechtigte disqualifiziert, besteht darin, dass sie keinerlei Bindungstoleranz in Bezug auf das Vater-Kind-Verhältnis aufbringt. ...

Sie gefährdet dadurch seit Jahren das Kindeswohl nachhaltig. Auch angesichts der Bedeutung des Umgangsrechts des nicht betreuenden Elternteils, die das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerfG, FamRZ 2009, 399) und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (grundlegend EGMR, NJW 2004, 3397) immer wieder betont und mit Verfassungsrang ausgestattet haben - eine Rechtsauffassung der der Senat uneingeschränkt folgt -, kann dies nicht hingenommen werden.
Die Beteuerungen der Mutter, Umgangskontakten der Kinder mit dem Vater positiv gegenüberzustehen, haben sich als reine Lippenbekenntnisse erwiesen. Es reicht nicht und wird ihrer elterlichen Verantwortung nicht gerecht, wenn sie die Kinder auf "Druck" von dritter Seite (Umgangspfleger; Umgangsbegleiter) pünktlich bringt und zur vereinbarten Zeit wieder abholt; vielmehr ist sie verpflichtet, die Kinder positiv auf den Umgang einzustimmen und mögliche Störfaktoren zu beseitigen. Hier hat sie auf ganzer Linie versagt."

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...focuspoint

Hier hat eine Mutter wohl kräftig überzogen.
Das "mildere Mittel" - wie das OLG meint -, nämlich die vorübergehende Drittunterbringung der Kinder, scheiterte, weil Sachverständiger und Jugendamt keine geeigneten Einrichtungen nennen konnten.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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OLG Brandbg. 15 UF 98/08: Ständiger Umgangsboykott -> Vater allein sorgeberechtigt - von borni - 25-10-2009, 22:38

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