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Frauenunterhalt wird gefordert nach längerer "Auszeit"
#6
Auch ich schliesse mich "p"s Ausführungen kompromisslos an und füge noch hinzu, das es hier wirklich "brennt" und, schneller als sonst, Klage erhoben werden sollte.

Hier versucht man wieder einmal das Unterhaltsmaximierungsprinzip im betrügerischen Sinne auf das Äusserste auszureizen.

Die Ex hat keinen Anspruch mehr auf irgendeinen Cent von unterhalt, egal, welche Vereinbarungen getroffen wurden.

Hier steht das Familienrecht Ausnahmsweise voll auf deiner Seite und das sollte jetzt voll durchgezogen werden.

Falls der Betrugsverdacht auch noch bestätigt werden sollte, kann man die Anwaltskosten ebenfalls noch der gegnerischen Partei auflasten, ausserdem sollte noch eine Betrugsanzeige im strafrechtlichen Sinne in Erwägung gezogen werden.

Den Paragrafen kann ich noch raussuchen, wenn gewünscht.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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Frauenunterhalt wird gefordert nach längerer "Auszeit" - von Schwarzseher - 25-10-2009, 12:48
RE: Frauenunterhalt wird gefordert nach längerer "Auszeit" - von gleichgesinnter - 26-10-2009, 11:01

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