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Frauenunterhalt wird gefordert nach längerer "Auszeit"
#1
Meine Ex-Frau hat sich 2006 von mir getrennt. Wir haben eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen. Hier wurde ein Frauenunterhalt (Ehegattenunterhalt, bzw. Trennungsunterhalt) von 650,- € vereinbart.

Was zu dieser Zeit keiner wissen konnte, dass meine Frau in einer neuen Beziehung war und im August 2008 heiratete und mir den Frauenunterhalt gnädigerweise erlies. Leider ist in der Scheidungsfolgenvereinbarung nichts über den Fall der Wiederverheiratung niedergeschrieben.

Jetzt fordert meine Frau über ihren Anwalt, dass ich den über einen Jahr fälligen Betrag zahlen soll und bis Ende nächsten Jahres weiterzahlen soll.

Als Nachteil ist für mich, da ich als Beamter meiner Pflicht nachgekommen bin die Besolungsstelle zu informieren, dass ich keinen Ehegattenunterhalt mehr zahle und dadurch den Familienzuschlag und auch den steuerlichen Vorteil (Freibetrag) verloren habe. Außerdem habe ich mich bereit erklärt die Kinder (8,12) zu meiner privaten Krankenversicherung hinzuzunehmen. Meine Frau behauptet ich hätte eigenmächtig damals die Zahlung eingestellt.

So, nun ist guter Rat teuer: Meine Fragen:


1.
Kann sie den Betrag rückwirkend geltend machen (habe zwei Zeugen, dass sie mir die Zahlung erlassen hat)?

2.
Wie sieht es in der Zukunft aus, da sie doch wieder geheiratet hat?
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Frauenunterhalt wird gefordert nach längerer "Auszeit" - von Schwarzseher - 25-10-2009, 12:48

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