Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kindesunterhalt im Steuerrecht
#1
Viele Männer können den Kindesunterhalt steuerrechtlich nicht absetzen.
Zudem rutschen sie nach der Trennung im darauf folgenden Jahr in die Steuerklasse 1.
Trotz Trennung bleiben sie doch objektiv gesehen eine Familie.
Ein Mann der zum Unterhalt (Ehegattenunterhalt EU und Kindesunterhalt KU) verplichtet ist, ist verpflichtet nun für zwei Familien finanzell aufzukommen.

Gibt es Urteile oder Verfahren, wo versucht wurde oder wird den Kindesunterhalt und den Steuerklassenwechsel steuerrechtlich anzugehen?
Zitieren
#2
"Viele" ist sehr höflich formuliert. Kindesunterhalt kann generell nicht von der Steuer abgesetzt werden. Ob es dazu mal zu einem Verfahren gekommen ist, weiss ich nicht, kannst ja mal beim BGH und BVerfG suchen. Ich wü+rde aber darauf tippen, dass solche Klagen gar nicht erst zugelassen werden.
Zitieren
#3
Nicht mal wenn Teile des KU hinterher für die Hartzende Mutter oder Andere in ihrer Bedarfsgemeinschaft verwendet werden, kann man das steuerlich absetzen.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Steuerrecht 'c' 10 8.037 10-08-2013, 13:26
Letzter Beitrag: Antragsgegner

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste