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"Es besteht Haftbefehl"
#19
Malko, hier nur für dich und zu deiner Beruhigung:

Zitat:Ein Europäischer Haftbefehl kann bei Handlungen erlassen werden, die nach den Rechtsvorschriften des Ausstellungsmitgliedstaats mit einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung im Höchstmaß von mindestens zwölf Monaten bedroht sind, oder im Falle einer Verurteilung zu einer Strafe oder der Anordnung einer Maßregel der Sicherung, deren Maß mindestens vier Monate beträgt.

Der Europäische Haftbefehl tritt an die Stelle aller europäischen Auslieferungsabkommen. Ein in einem Mitgliedsstaat ausgestellter Haftbefehl kann in jedem anderen Mitgliedsstaat vollstreckt werden.

Straftatenkatalog

Die EU-Staaten haben sich auf einen Straftatenkatalog geeinigt, auf die die Bestimmungen des europäischen Haftbefehls angewandt werden, d.h. die Begehung bzw. der Verdacht der Begehung eines der folgenden Delikte kann den Erlass eines Europäischen Haftbefehls auslösen. Für alle übrigen Straftaten gelten die bisherigen Verfahrensweisen.

Eine Übergabe auf Grund eines Europäischen Haftbefehls erfolgt bei folgenden Straftaten:

-Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung

-Terrorismus

-Menschenhandel

-sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie

-illegaler Drogenhandel

-illegaler Waffenhandel

-Geldwäsche

-Geldfälschung

-Cyberkriminalität

-Umweltkriminalität

-Beihilfe zu illegaler Einreise und illegalem Aufenthalt

-Mord

-schwere Körperverletzung

-illegaler Organ- und Gewebehandel

-Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme

-Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

-Diebstahl in organisierter Form und schwerer Raub

-illegaler Handel mit Kulturgütern

-Betrugsdelikte

-Erpressung und Schutzgelderpressung

-Produktpiraterie und Nachahmung

-Fälschung von und Handel mit amtlichen Dokumenten

-Fälschung von Zahlungsmitteln

-illegaler Handel mit Hormonen und Wachstumsförderern

-illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen

-Kraftfahrzeugkriminalität

-Vergewaltigung

-Brandstiftung

-Verbrechen, die in die Zuständigkeit des internationalen Strafgerichtshofs fallen

-Flugzeug- und Schiffsentführung

Also nix mit Unterhaltpflichtverletzung!

Umsetzung in Deutschland
Allgemein

Die Internationale Strafhilfe ist in Deutschland in dem Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) geregelt. Die Grundsätze des Europäischen Haftbefehls sind im achten und neunten Teil des IRG eingearbeitet.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in dem Urteil BVerfG 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04 die gesetzlichen Grundlagen des Europäischen Haftbefehls in Deutschland für nichtig erklärt. Begründet wurde die Entscheidung damit, der Gesetzgeber habe den in dem Rahmenbeschluss des Rates über den Europäischen Haftbefehl ermöglichten Gestaltungsspielraum für die grundrechtsschonende Umsetzung nicht ausgeschöpft. Insbesondere fehle die Möglichkeit, die Auslieferungsbewilligung durch eine richterliche Entscheidung überprüfen zu lassen. Dadurch sei insbesondere das in Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG normierte Grundrecht auf Auslieferungsfreiheit verletzt.

Die entsprechenden Vorschriften des IRG wurde daraufhin geändert und sind im August 2006 in Kraft getreten. Es gilt daher folgende Rechtslage:
Rechtmäßigkeit der Auslieferung



Quelle: http://www.juraforum.de/lexikon/Europ%C3...Haftbefehl

Also Brauner, ruhig Blut. Du bist nicht mal im SIS (so ein Ärger aber auch, da wird man schon mal so richtig verdächtigt und soll festgenommen werden, aber wird nicht in der EU gewürdigt...LOL (Scherz).

Schick mal ne Karte aus Schweden wie du dir die DINGDONGs abfrierst.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum


Nachrichten in diesem Thema
"Es besteht Haftbefehl" - von malko - 12-10-2009, 18:12
RE: "Es besteht Haftbefehl" - von p__ - 12-10-2009, 19:56
RE: "Es besteht Haftbefehl" - von malko - 12-10-2009, 20:24
RE: "Es besteht Haftbefehl" - von blue - 12-10-2009, 20:26
RE: "Es besteht Haftbefehl" - von Ralf G. - 12-10-2009, 20:30
RE: "Es besteht Haftbefehl" - von p__ - 12-10-2009, 20:56
RE: "Es besteht Haftbefehl" - von malko - 12-10-2009, 21:07
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RE: "Es besteht Haftbefehl" - von p__ - 12-10-2009, 21:51
RE: "Es besteht Haftbefehl" - von malko - 12-10-2009, 21:54
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RE: "Es besteht Haftbefehl" - von gleichgesinnter - 12-10-2009, 22:58
RE: "Es besteht Haftbefehl" - von Ralf G. - 12-10-2009, 23:09
RE: "Es besteht Haftbefehl" - von malko - 12-10-2009, 23:09
RE: "Es besteht Haftbefehl" - von Al Bundy - 12-10-2009, 23:37
RE: "Es besteht Haftbefehl" - von Ralf G. - 12-10-2009, 23:37
RE: "Es besteht Haftbefehl" - von malko - 13-10-2009, 00:30
RE: "Es besteht Haftbefehl" - von flieger - 13-02-2010, 22:30
RE: "Es besteht Haftbefehl" - von Al Bundy - 12-10-2009, 23:53
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