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KM will während der Trennung zum Neuen
#4
Einem Besuch kannst du nicht widersprechen. Sie kann sich frei bewegen, auch mit den Kindern solange die Kinder bei ihr sind. Sind die Kinder bei dir, kannst du das auch tun. Um das zu verbieten, müsste das Kindeswohl gefährdet sein. Nicht nur durch Behauptung, sondern durch Nachweise.

Ich nehme an, ihr wohnt noch in der gleichen Wohnung. Die Aufenthaltsfestlegung in der Wohnung (und Wohnungszuweisung an dich) wäre hilfsweise zu beantragen gewesen und geht über eine niedrigere Schwelle wie das alleinige ABR. Ein guter Anwalt weiss das. Es spricht nicht für deinen Anwalt, dass er das versäumt hat.

Mit "vollem Sorgerecht" der Mutter meinst du wahrscheinlich das alleinige Sorgerecht. Das ist chancenlos. Wenn du die Kinder selbst weiterbetreuen willst, achte darauf dass sie nicht einfach von der Mutter mitgenommen werden. Verhindern kannst du es allerdings nicht.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: KM will während der Trennung zum Neuen - von p__ - 11-10-2009, 18:17
RE: KM will während der Trennung zum Neuen - von Wolfs-Leben - 11-10-2009, 20:59

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