10-10-2009, 14:31
(09-10-2009, 21:41)Bluter schrieb: Den Beschluss des OLG Brandenburg habe ich auf deren Seite nicht finden können.
Auf deren Seite steht ja auch: "Es sind aber nur Entscheidungen enthalten, die von den Gerichten für veröffentlichungswürdig gehalten werden."
Aber auch:
In dieser Datenbank nicht enthaltene Entscheidungen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts können Sie unter Angabe Ihrer Postanschrift schriftlich oder per E-Mail (Dezernat8@olg.brandenburg.de) anfordern (ggf. gebührenpflichtig).
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.