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OLG - Richter zu gemeinsamem Sorgerecht für nichteheliche Kinder
#33
(02-10-2009, 11:38)p schrieb: Auch für real gemeinsames Sorgerecht ist erst einmal das formale gemeinsame Sorgerecht Voraussetzung. Wenn sogar schon diese erste Stufe verweigert wird, ist alles andere sowieso Makulatur.

Stimmt! was nicht vorhanden ist kann auch gar nicht ausgestaltet werden.
Ich habe den Eindruck, dass ein großer Teil des Familienunrechts immer noch dem Glauben geschuldet ist, dass nur Frauen durch Pille und Abtreibung ganz alleine entscheiden, ob Kinder geboren werden oder nicht.
Die Elite braucht für Wachstum (und damit Profit) in D mehr Nachwuchs die konsumieren und Sklavendienste leisten, also müssen Frauen bevorzugt werden.

Scheinbar hat man den Zeugungsstreik nicht einkalkuliert und versucht das jetzt durch Einwanderung und Homobevorzugung in den Griff zu bekommen.
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RE: OLG - Richter zu gemeinsamem Sorgerecht für nichteheliche Kinder - von MitGlied - 02-10-2009, 11:56

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