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OLG - Richter zu gemeinsamem Sorgerecht für nichteheliche Kinder
#28
Zitat:Wenn der Mutter etwas bei der Geburt passiert, steht man als Vater ohne Sorgerecht ganz schön dumm da. Entscheidungen darf man nämlich keine treffen und über das Kind bestimmt erstmal das Jugendamt.

Genau darum geht es. Wenn der Vater für seine Geliebte und das Kind Verantwortung übernehmen will, dann wird er abgewiesen. Sind sie verheiratet oder haben sie Sorgerecht ? - Diese Frage klingt in etwa in meinen Kopf so "Sind sie überhaupt Vater". "Was wollen sie überhaupt". Ja wie soll ich denn Sorgerecht haben, wenns Kind noch gar nicht da ist außer durch Heirat. Das ist BRd-Unrecht live.

Warum soll das einen Vater schocken, bei der Geburt dabei zu sein?
Wer einmal die Rechtsperversion erlebt hat in der BRD, dem kann doch nichts mehr schocken. Wie gesagt, mir gehts einfach darum, wie der Vater von Anfang an ausgegrenzt wird, eben ab bzw. noch vorder Geburt, - und mit der Trennung kommt dann die zweite Ausgrenzung. Der Mutter gehört schon der Bauch - angeblich - obwohl es schon dann um 2 Menschen geht. Und dann läuft er jahrzehntelang mit einem Angstgefühl um "Im Zweifel hab ich nichts zu melden" und kommt es dann zur Trennung, dann folgt ein weiterer Schock über Jahre, der erst mit dem 18.Geburtstag des Kindes möglicherweise enden könnte.

Ich meine damit, daß die Diskrimierung des Vaters schon vor der Trennung beginnt. Jedes Kind bedeutet Zustimmung zur eigenen Diskrimierung. Außer die die man liebt, ist dagegen...

"Ich will abtreiben" - Vater: Nein, ich bin dagegen. Mutter: Du hast nichts zu melden.
"Ich will alleinige Sorge" Vater: Ich will auch Sorge. Mutter: Gibste Zaster, kriegste ein Pflaster. Ne. Gib Zaster ohne Gegenleistung. Das steht mir auch zu.
"Ich will Umgang" ...
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RE: OLG - Richter zu gemeinsamem Sorgerecht für nichteheliche Kinder - von Vater - 02-10-2009, 03:19

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