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Neue Heirats- und Scheidungsregeln in Ungarn
#7
(30-09-2009, 22:44)Webworker schrieb: Vielleicht könnte Mus Lim, der ja gerade an einem Buch schreibt, dazu noch etwas schreiben, mich würden, ehrlich gesagt, die Zahlen interessieren, die an dieser Gruppe haften, also inkl. der Anwälte, Jugendamtsangestellten,..... Statistisch ist das alles für mich nicht zu finden, vielleicht konntst Du, @Mus Lim, da mehr herausfinden?

Ich habe mal die Unterhaltszahlungen überschlagen,
Anwalts- und Gerichtskosten müssten extra veranschlagt werden.

Unterhalttransfer ca. 6 Mrd. Euro jährlich an Frauen
http://www.wgvdl.com/forum/forum_entry.php?id=65590
(30-09-2009, 19:19)Bluter schrieb: Auch entwickelt sich dort der deutsche Exportschlager "Rechtsprech, mit Entlastungspotential" anscheinend prächtig, denn:
Zitat:... so entsteht nach zehnjähriger Partnerschaft ein eheähnlicher gegenseitiger Versorgungsanspruch.

Das mit dem neutral klingenden Wort "gegenseitiger" ist natürlich eine Lüge.
Denn tatsächlich ist der Leistungsträger (i.d.R. der Mann) der Unterhaltspflichtige und der Schmarotzer (i.d.R. die Frau) der Unterhaltsberechtigte.
Mit "Gegenseitigkeit" hat das Ganze also nichts zu tun.
Der Mann ist also in der Regel der Zahlesel, während im Gegenzug die Frau keinerlei Verpflichtungen hat.
Während die nicht berufstätige Ehefrau noch als Gegenleistung die Hausarbeit machen muss, muss die getrennte Exfrau gar nichts tun. Der Zahlesel kann nicht mal als Gegenleistung verlangen, dass die Ex seine Wäsche wäscht und die Wohnung reinigt. Denn theoretisch könnte er die Ex als reguläre Arbeitskraft einstellen, damit sie damit ihren Unterhalt selbst verdient.
Durch die Trennung entledigt sich die Frau elegant ihrer (Arbeits)Pflicht, während der Mann auf seine (Zahl)Pflichten festgenagelt wird. Ein wahrhaft toller Trick, Abzocktrick.

Die Perversität ist nicht nur, dass das Wort "gegenseitiger" eine fromme Lüge ist, sondern dass die Exfrau mehr Rechte hat als die treue Ehefrau.

Cool, nicht wahr, wir schaffen uns eine neue Realität und nennen und Wahrheitsministerium. Eine "Große Schwester" haben wir ja auch schon ...
Wegen der Anwaltskosten habe ich (noch) nichts konkretes.

Aber rechnen wir mal mit Hausnummern. ;-)

Jährlich 200.000 Scheidungen
Gegen wir davon aus, dass "nur" 50% "strittig" sind.
Neben dem eigentlichen Scheidungsprozess gibt es mindestens ein bis zwei Sorgerechts bzw. Umgangsrechts oder Unterhaltsprozesse.
Nehmen wir zusätzlich an, dass durchschnittlich "nur" 1000 Euro Anwaltskosten anfallen.

Macht nach Adam Riese:
200.000 * 50% * 2 * 1000,-- Euro = 200 Mio. Euro

Es könnten aber auch gerne
200.000 * 75% * 4 * 2000,-- Euro = 1,2 Mrd. Euro
sein.


Nachrichten in diesem Thema
RE: Neue Heirats- und Scheidungsregeln in Ungarn - von Exilierter - 30-09-2009, 22:45
Unterhalttransfer jährlich von Männern an Frauen - von Gast1 - 01-10-2009, 01:33

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