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Kein Recht auf Heimat für Väter
#1
Zitat:http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/b...enken.html

Zitate aus dem Artikel:

Der Vater hatte bemängelt, dass das Familiengericht bei der Festsetzung des Unterhalts die Fahrkosten zu seinem Arbeitsplatz von 363 Euro im Monat nicht angemessen berücksichtigt habe. Bei einem Nettogehalt von 1500 Euro könne er deshalb keinen monatlichen Unterhalt in Höhe von 236 Euro pro Kind zahlen.

Das OLG hielt jedoch die Festsetzung des Unterhalts für rechtmäßig. Die Richter betonten, der Vater habe die Pflicht, alles ihm Zumutbare zu tun, um den Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den beiden minderjährigen Kindern nachkommen zu können. Dazu gehöre unter Umständen auch die Verlegung des Wohnsitzes.

Das hat man nun davon, wenn man extra sich in der Ferne umschaut, um wenigstens einen Nettolohn von 1500 Euro zu bekommen. Das wird wahrscheinlich in einer Stadt sein, wie die meisten Arbeitsplätze, und dann sind auch die Wohnungspreise um 300 Euro höher. Das interessiert die Richter nicht. Achso, er könnte ja ne Obdachlosenunterkunft nehmen, aber ob das der Arbeitgeber als Anschrift akzeptiert, wenn er gekündigt werden soll? Oder ist das gar "richtig gerechnet", und er hat einen fiktiven Selbstbehalt von 900 Euro: 1500 - 236 - 363 = 901* Euro fiktiver Selbstbehalt ? Schon unverschämt, daß er dann wohl in Brandenburg(?) in einer Wohnung wohl lebt, die mit Nebenkosten nur geschätzte 500 Euro kostet. Da bleibt ihm ja mit 400 Euro sicher genug zum "Leben".

*Rundungsverarschungsbonus in Höhe von 1 Euro.
-----------------------------------------------------
Und noch was "lustiges":
http://www.derwesten.de/nachrichten/stae...etail.html

Der bisher völlig unbescholtene Angeklagte war geständig. Mittlerweile verdient er 1500 Euro netto. Die Hälfte davon hatte er seit 2007 an Ex-Frau und Kind zahlen müssen. Mittlerweile muss er nur noch für den Jungen aufkommen, weil die Frau in Teilzeit arbeitet. Dass er sofort geständig war, hat den Staatsanwalt verblüfft: „Das habe ich in 28 Jahren noch nie erlebt, dass sich hier jemand hinsetzt und sagt: Ist so.”

Also die Hälfte von 1500 sind nur 750 Euro. Haben die nen Knall ?

JA.

Wegen seiner Verantwortungslosigkeit hatte der Sozialstaat den Unterhalt zahlen müssen. Diesen Schaden - einen fünfstelligen Betrag - muss er jetzt in Raten abstottern
Sei einfach still. Soviel Dummheit tut weh.

Scheint jetzt Gang und Gäbe zu sein mit 1500 Euro netto. Wer 100 Euro Unterhalt zahlen "will", der darf also maximal 200 Euro verdienen. Den die Hälfte muss abgeführt werden an Unterhalt , zuvor noch die Steuern in Höhe von bis zu 52% und Mwst von 19% .
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#2
http://www.wirtschaft.brandenburg.de/med...ericht.pdf

am Besten - gar nichts zahlen

Lieber Tot, als Sklave
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#3
in deutschland sollte ein unterhaltspflichtiger nicht mehr als 770 euro oder dem hartzIV-satz verdienen. darüber hinaus ist praktisch alles weg. ich sehe hier nicht den arbeitsanreiz. wieso schuften für den sozialsatz? das macht doch schon von der kapitalistischen logik keinen sinn. eigentlich lohnt sich nur noch schwarzarbeit oder anderweitig den staat bescheissen. und sie wollen auch beschissen werden. irgendwie leuchtet das den richtern, beiständen und exen nicht richtig ein.

ich verdiene nach miete 115,- € Smile aber immerhin - ich brauche den deutschen staat nicht als wohltäter. im laufe der jahre bin ich ein künstler geworden, nix in der geldbörse und trotzdem werde ich satt. eigentlich müsste mir meine freundin nach jeder nummer wenigstens ein paar baht auf das nachttischschränkchen legen. vielleicht kommt die beiständin ja auf diese idee.
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#4
(26-09-2009, 10:14)Cocktail-Detlef schrieb: eigentlich müsste mir meine freundin nach jeder nummer wenigstens ein paar baht auf das nachttischschränkchen legen. vielleicht kommt die beiständin ja auf diese idee.

Womit wir wieder bei den ficktiven (sic!) Einkünften wären. ;-)
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