17-09-2009, 18:04
Was sagt denn dein Anwalt dazu, wenn du schon einen hast?
Wehren kannst du dich nur, indem du
- begründete Anträge stellst
- in die nächste Instanz gehst, wenn bereits ein Urteil vorliegt
- blockierst, hinwirfst und nicht zahlst, egal was Frau Rotzrichterin ablässt.
Wehren kannst du dich nur, indem du
- begründete Anträge stellst
- in die nächste Instanz gehst, wenn bereits ein Urteil vorliegt
- blockierst, hinwirfst und nicht zahlst, egal was Frau Rotzrichterin ablässt.