Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wieder ein netter Brief
#4
vermutlich handelt es soich um Forderungen nach Leistungen gem. UVG
Da er nicht (voll) leistungsfähig war und dies nachweisen konnte, wurde wohl vom JA dieser Weg beschritten.
Nun werden die Zahlungen vermutlich wegen Überschreitens der Altersbegrenzung eingestellt, daher gehen die aufgelaufenen Forderungen an das Land über. Das Land selber hat jedoch keine Zahlstelle für dergleichen, also wird im Auftrag des Landes von der Stadt XY gefordert. Neues Amt, neue Behörde, neue Prüfung, neue Auskunftspflicht.
Keine Chance rauszukommen - war bei mir auch so.
Gib einfach alles nochmal ab, mach Dir nicht so viel Arbeit. Zu holen scheint eh nix zu sein.
Aber: ESt-Erstattungen werden in den nächsten Jahren mit den Forderungen immer wieder verrechnet bis die Schuld getilgt ist. Da gelten keinerlei Verjährungsregeln.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Wieder ein netter Brief - von TheFooledOne - 07-09-2009, 07:59
RE: Wieder ein netter Brief - von beppo - 07-09-2009, 08:46
RE: Wieder ein netter Brief - von p__ - 07-09-2009, 09:14
RE: Wieder ein netter Brief - von vorsichtiger - 07-09-2009, 09:51
RE: Wieder ein netter Brief - von TheFooledOne - 07-09-2009, 21:24
RE: Wieder ein netter Brief - von p__ - 07-09-2009, 22:04
RE: Wieder ein netter Brief - von blue - 07-09-2009, 22:26
RE: Wieder ein netter Brief - von vorsichtiger - 08-09-2009, 16:21
RE: Wieder ein netter Brief - von beppo - 07-09-2009, 21:41
RE: Wieder ein netter Brief - von TheFooledOne - 09-09-2009, 17:40
RE: Wieder ein netter Brief - von goodie - 09-09-2009, 18:14

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste